Staatsrechtler sieht bei AfD-Politiker Höcke Verstoß gegen Beamtengesetz

Höcke hatte früher als Oberstudienrat Sport und Geschichte im nordhessischen Bad Sooden-Allendorf unerrichtet. Bis 2019 ist er in den Thüringer Landtag gewählt und für diese Zeit beurlaubt. Die FDP fordert ein Disziplinarverfahren gegen Höcke.
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Björn HöckeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. Mai 2016

Nach Einschätzung des Direktors der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, ist der AfD-Politiker Björn Höcke mit seinen Äußerungen zum Islam nicht mehr als Lehrer tragbar.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlange die dienstrechtliche Treuepflicht der Beamten, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung zu "bejahen", auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar sei, sagte Wieland dem "Handelsblatt": "Die Äußerungen von Herrn Höcke verletzen diese Treueplicht, weil der Bau von Moscheen durch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt ist und Herr Höcke sich über dieses Gebot der Verfassung hinwegsetzt", so der Staatsrechtler. Als gewählter Abgeordneter hätte Höcke laut Wieland nur das Recht, für eine Änderung der Verfassung einzutreten.

"Er müsste aber auch dann deutlich machen, dass er uneingeschränkt für die Religionsfreiheit eintritt, solange ein eventuelles Bemühen um eine Einschränkung dieses Grundrechts keinen Erfolg gehabt hat." Eine Beurlaubung ändere nichts an der dienstrechtlichen Treuepflicht, betonte der Jurist. "Wenn Herr Höcke sich nicht eindeutig zur Religionsfreiheit auch für den Islam bekennt, ist er als Lehrer im hessischen Schuldienst nicht tragbar."

Höcke hatte früher als Oberstudienrat Sport und Geschichte im nordhessischen Bad Sooden-Allendorf unerrichtet. Bis 2019 ist er in den Thüringer Landtag gewählt und für diese Zeit beurlaubt. Die FDP fordert ein Disziplinarverfahren gegen Höcke. "Fest steht, dass der Lehrer Höcke rein rechtlich betrachtet auch während seiner Beurlaubung seine Dienstpflicht verletzen kann", sagte die Generalsekretärin der Liberalen, Nicola Beer, dem "Handelsblatt".

Insbesondere die "populationsökologischen" Aussagen Höckes und seine Theorien zum Islam seien "durchaus geeignet, um ein Disziplinarverfahren wegen der "Beeinträchtigung des Ansehens des Dienstherrn" einzuleiten", betonte die frühere hessische Kultusministerin. "Sein Dienstherr sollte ein solches Disziplinarverfahren anstrengen, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte."

(dts Nachrichtenagentur)



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