Palmer kritisiert geplantes Infektionsschutzgesetz: „Nicht geeignet, um Pandemie in Griff zu bekommen“

Die Regierungskoalition drängt auf eine schnelle Verabschiedung neuer Paragrafen im Infektionsschutzgesetz zur "Stärkung der Kompetenzen des Bundes". Viele Politiker und Ministerpräsidenten sind hingegen skeptisch oder äußern offen Kritik zu den Plänen.
Epoch Times16. April 2021

16. April

8:02 Uhr: Palmer kritisiert geplantes Infektionsschutzgesetz

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hält die Änderungen im Infektionsschutzgesetz insgesamt „nicht für geeignet, um die Pandemie in Griff zu bekommen“. Es sei „selten etwas besser geworden in den Kommunen, wenn man zentralisiert und Entscheidungen nach Berlin verlagert“, sagte er der „Welt“ (Freitagausgabe). In den Ländern werde man gehört, vom Bund bekomme man „Trostbriefe“, sagte Palmer der Zeitung.

Die Leistungsfähigkeit der Notbremse werde massiv überschätzt. „Dort, wo sie gezogen wurde, sind die Inzidenzwerte nicht mehr spürbar gesunken. Die Bundesregierung setzt auf ein Instrument, das nicht mehr wirkt“, kritisiert der OB, der Tübingen mit Öffnungen zur bundesweit beobachteten Modellstadt gemacht hat.

Palmer schlägt vor, der Test-Positivrate, also dem prozentualen Anteil positiver Testergebnisse an allen Testergebnissen, künftig deutlich mehr Bedeutung für die Beurteilung des Pandemiegeschehens beizumessen. Neben dem im Gesetz geplanten Schwerpunkt auf der Entwicklung der Infektionsinzidenz für weitere Maßnahmen plädiert er für eine wirksamere Kontaktnachverfolgung.

„Die Erfassung aller Begegnungen, die ein Mensch hatte“, sei technisch kein Problem. „Wir müssten nur unsere Datenschutzbedenken über Bord werfen und hätten die Lage damit binnen weniger Wochen im Griff“, ist sich Palmer sicher. Einen entsprechenden Vorschlag habe er der Kanzlerin bereits im Januar unterbreitet. „Zurück kam ein Brief vom Kanzleramtsminister mit dem Hinweis, dass die Corona-Warn-App einwandfrei funktioniere und hohe Akzeptanz genieße.“

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10:01 Uhr: SPD warnt vor Zerreden von „Notbremse“-Gesetz

Führende SPD-Politiker haben davor gewarnt, den aktuellen Gesetzentwurf für eine bundeseinheitliche Corona-„Notbremse“ zu zerreden. „Unverantwortlich wäre es jetzt, eine ganz lange wissenschaftliche Debatte darüber zu führen, was man alles auch anders machen könnte, ohne zu handeln“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz der „Saarbrücker Zeitung“. Eher schärfere Maßnahmen verlangte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach im Deutschlandfunk.

„Wir können jetzt nicht Doktorarbeiten und Habilitationen schreiben. Wir müssen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen“, betonte Scholz. Es müssten jetzt Maßnahmen beschlossen werden, die auch „Wirkung“ zeigen.

Auch Einwände gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100 wies Scholz zurück. „Es geht darum, Kontakte zu beschränken, und das ist ein Weg, das zu erreichen – neben vielen anderen, die ebenfalls in dem Gesetz vorgesehen sind“, hob er hervor.

Auch Lauterbach plädierte nachdrücklich für die Ausgangsbeschränkungen. Es gehe hier nicht nur darum, abendliche Indoor-Kontakte zu verringern, auch draußen könne man sich sehr wohl anstecken, sagte er dem Deutschlandfunk. Gegenteilige Äußerungen von Aerosolforschern seien nicht wissenschaftlich belegt, sondern nur die Meinungsposition der Beteiligten.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur bundesweiten Corona-Notbremse kritisiert. „Wir müssen doch sehen, dass wir ein Stück Normalität zurückgewinnen“, sagte Müller am Dienstagabend im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Es gebe Erfahrungen, wie mehr Freiheiten in Gastronomie und Kultur möglich seien. Müller äußerte die Hoffnung, dass diese Erfahrungen in den Beratungen des Bundestags noch berücksichtigt würden.

Trotzdem befürwortete Müller einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen. Dieser würde „auch ein Stück mehr juristische Sicherheit“ geben, sagte Müller. „Wenn in einem Bundesgesetz geregelt ist, was geht und was nicht geht, das kann auch eine Hilfe sein.“

Bundeskabinett und Koalitionsfraktionen hatten am Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, der die „Notbremse“ ab einem Inzidenzwert von 100 in einer Region bundeseinheitlich festschreiben soll. Darüber wird nun ab Freitag im Bundestag beraten. Vor allem aus einigen Bundesländern sowie von AfD und FDP gibt es Widerstand gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr.

07:36 Uhr: Thüringens Innenminister: Ausgangssperren nicht komplett umsetzbar

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat davor gewarnt, die Durchsetzung der in der Reform des Infektionsschutzgesetzes geplanten Ausgangssperren bei Corona-Inzidenzen über 100 pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen der Polizei aufzubürden.

„Gerade in einem Flächenland wie Thüringen können die Polizei und die Ordnungsbehörden Ausgangssperren nicht im ganzen Land überwachen und durchsetzen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). „Ich wehre mich vehement dagegen, die Umsetzung dieser Maßnahmen auf die Polizei abzuwälzen.“

Gerade in Ostdeutschland sei das „sehr sensibel“. Ausgangsbegrenzungen funktionierten nur dann, wenn die Bevölkerung diese für richtig erachte und akzeptiere, so der Sozialdemokrat. „Es kommt deshalb in erster Linie darauf an, dass die Maßnahme gut kommuniziert und begründet wird.“

Der SPD-Politiker sagte, die Menschen seien umso mehr bereit, ihren Teil zur Bewältigung der Krise beizutragen, „wenn die Bundesregierung – namentlich das Kanzleramt – unter Beweis stellt, dass das Krisenmanagement funktioniert“, so Maier. „Hier sehe ich noch deutlich Verbesserungsbedarf.“

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sagte dem RND: „In den Parks und Naherholungsgebieten sowie auf öffentlichen Plätzen waren wir schon bisher gemeinsam mit den Ordnungsämtern präsent. Die Erfahrungen zeigen: Wo wir sind, setzen wir auch die Auflagen durch.“

Er warnte aber: „Wir werden nicht überall sein können. Darin liegt das Erschwernis.“ Es könne zudem nicht darum gehen, „mit der Polizei Verstecken zu spielen“, so Radek. „Solch ein Verhalten wird den Erkrankten nicht gerecht.“

+++ 13. April +++

19:00 Uhr: Staatsrechtler: Ausgangssperre verfassungsrechtlich angreifbar

Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für verfassungsrechtlich problematisch. „Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). „Die einzige sachliche Begründung sind die Inzidenz-Grenzwerte von 100 für Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen und 200 für Schulschließungen.“

Der Paragraf 28b zähle dann „extrem detailliert und bundesweit gültig“ eine Reihe von Maßnahmen auf. „Jede einzelne davon muss einer Überprüfung standhalten, ob sie erforderlich und notwendig ist. Karlsruhe wird vielleicht noch einmal zähneknirschend in der aktuellen Lage das Gesetz bestehen lassen.“ Aber das werde „nicht lange halten“. Zur Begründung sagte Battis: „Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten.“

12:16 Uhr: Lindner lehnt neues Infektionsschutzgesetz weiter ab

FDP-Chef Christian Lindner hat seinen Widerstand gegen die Regierungspläne bekräftigt.

Zwar seien einheitliche Regeln grundsätzlich sinnvoll, aber „es gibt keinen Grund für ein neues Bundesgesetz, dass bereits bei einer Inzidenz von 100 automatisch eine Ausgangssperre zur Folge hat“, sagte Lindner am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“.

Solche Ausgangsbeschränkungen seien nicht sinnvoll, wenn es etwa in einer bestimmten Einrichtung einen Corona-Ausbruch gebe, der zu einer höheren Inzidenzzahl führe, von dem aber der Rest eines Landkreises nicht betroffen sei, argumentierte der FDP-Politiker.

Er äußerte zudem verfassungsrechtliche Bedenken. „Um zu verhindern, dass die Menschen sich treffen, kann man nicht alle einsperren“, sagte Lindner.

Ablehnend äußerte er sich auch zu dem Vorhaben, Unternehmen Testangebote für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuschreiben. Wenn es bei den Tests am Arbeitsplatz noch Probleme gebe, dann „liegt das weniger am fehlenden Willen der Betriebe“, sagte der FDP-Politiker. Vielmehr habe die Regierung bei den Rechtsgrundlagen und der Beschaffung von Tests gepatzt.

11:48 Uhr: Gemeinden halten Ausgangssperren für verfassungsrechtlich problematisch

Die Gemeinden äußern rechtliche Bedenken gegen die geplanten Ausgangssperren.

Die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100 seien verfassungsrechtlich problematisch, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgabe).

„Klug wäre es hier, auf einen höheren Inzidenzwert, etwa 200 oder höher, abzustellen“, fügte Landsberg hinzu. Ein derart tiefgreifender Einschnitt müsse auch befristet werden.

Landsberg verwies auch darauf, dass Ansteckungen im Freien äußerst selten seien und Corona-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen würden.

„Insofern kann hinterfragt werden, welchen Beitrag Ausgangssperren tatsächlich zur Pandemiebekämpfung leisten können.“ Auch er sprach sich aber grundsätzlich für eine zügige Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus, um bundeseinheitliche Regelungen zu ermöglichen.

11:40 Uhr: Verbände kritisieren das neue Infektionsschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz verabschiedet – nun gehts es in den Bundestag.

In einem neuen Paragrafen 28b soll festgelegt werden, was zu tun ist, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt, also binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

Das Gesetz sieht demnach für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr vor.

Ab einer Inzidenz von 200 sollen Schulen schließen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz mehrere Tage konstant über den jeweiligen Grenzwerten liegt.

Auch strengere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen gehören zu den Maßnahmen, die durch das Gesetz festgelegt werden.

Möglichst in einem beschleunigten Verfahren sollten die Regeln dann vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Günther: „Dort sind Regelungen drin, die wir nicht mittragen können“

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) unterstützt im Grundsatz bundeseinheitliche Maßnahmen.

„Wenn nicht überall so hart durchgegriffen wird, kann ich absolut verstehen, dass der Bund dann auch sagt, dass wir ein solches Gesetz brauchen“, sagte er RTL. Allerdings sah er Nachbesserungsbedarf am Entwurf. „Dort sind Regelungen drin, die wir nicht mittragen können.“

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) wandte sich besonders gegen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. „Richtig ist mit Sicherheit, die Kontakte so weit es geht, drinnen wie draußen zu reduzieren und auf das Nötigste zu beschränken“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz in der RBB-„Abendschau“. Aber: „Abends alleine oder zu zweit spazieren zu gehen, ist keine große Gefahr.“

Präsident der Bundesärztekammer ist skeptisch gegenüber Infektionsschutzänderung

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, ist skeptisch. „Übertragungen im Freien sind nicht nur sehr selten. Sie führen in der Regel auch nicht zu Clusterinfektionen. Nicht zuletzt aus psychosozialen Gründen sollten wir mit Augenmaß vorgehen und den Aufenthalt im Freien nicht ohne Not erschweren“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag).

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert Regelungen für die Schulen

Der Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) kritisierte hingegen die vorgeschlagenen Regelungen für die Schulen. „Alle Schulen ab einer Inzidenz von 200 pauschal dichtzumachen wäre für das Kindswohl fatal“, sagte Verbandspräsident Thomas Fischbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Anstelle den Präsenzunterricht wegen willkürlich gegriffener Inzidenzwerte zu verbieten, müssen die Schulen endlich mit ausreichenden Tests für Schüler und Lehrer versorgt und das Personal geimpft werden, dann kann auch bei hoher Inzidenz sicher unterrichtet werden.“

Demgegenüber appellierte die Intensivmediziner-Vereinigung Divi an Bundesregierung, Bundestag und Bundesländer, die Regelungen möglichst schnell noch diese Woche zu verabschieden.

11:33 Uhr: Grüne für Infektionsschutzänderung: „Es muss auch schärfere Regeln in der Arbeitswelt geben“

Die Grünen tragen die Regierungspläne für bundeseinheitliche Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie im Grundsatz mit, über die das Bundeskabinett am Vormittag berät.

Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, bekannte sich am Dienstag im Sender RBB grundsätzlich zu einem Ja zur Notbremse bei hohen Inzidenzwerten, stellte aber auch Bedingungen. So müsse es schärfere Regeln auch in der Arbeitswelt geben.

Nötig seien insbesondere verpflichtende Tests in Unternehmen, „überall da, wo man tatsächlich präsent arbeiten muss“, stellte sich Göring-Eckardt hinter entsprechende Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). So müsse klar sein, „dass Homeoffice wirklich durchgeführt wird und auch kontrolliert wird“ und dass Abstandsregeln eingehalten würden.

„Wir können nicht eine Einschränkung nach der anderen im privaten Bereich machen und in der Arbeitswelt treffen sich alle und können sich dort auch nach wie vor anstecken“, betonte die Grünen-Politikerin.

Korrekturen verlangte sie zudem an den Regeln für private Kontakte. „Man kann ja heute jeden Tag eine Person treffen und hat dann am Ende sieben oder acht getroffen; das ist natürlich absurd“, sagte Göring-Eckardt.

Zurückhaltend äußerte sie sich zu den von der Regierung geplanten abendlichen Ausgangsbeschränkungen. „Wenn sich die Leute dann alle um sieben treffen und dann im Zweifelsfall noch woanders übernachten, dann bringt es nichts“, gab sie zu bedenken.

11:00 Uhr: Kabinett beschließt Entwurf zur Infektionsschutzgesetz-Änderung

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die für bundesweit einheitliche Lockdown-Regeln sorgen soll. Das Kabinett brachte die sogenannte „Bundesnotbremse“ am Dienstagvormittag auf den Weg, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.

Das Gesetz sieht demnach für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr vor.

Ab einer Inzidenz von 200 sollen Schulen schließen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz mehrere Tage konstant über den jeweiligen Grenzwerten liegt.

Auch strengere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen gehören zu den Maßnahmen, die durch das Gesetz festgelegt werden.

Das Paket muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Die Zustimmung der Länderkammer ist allerdings nicht notwendig. Es ist unklar, ob der Gesetzgebungsprozess noch in dieser Woche abgeschlossen werden kann.

7:40 Uhr: Städtetag: Änderung beim Infektionsschutzgesetz müssen gerichtsfest sein

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, hat vor der Kabinettsbefassung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes einheitliche und rechtssichere Regelungen gefordert.

„Es ist wichtig, dass die Menschen verstehen, was gilt“, sagte der Leipziger Oberbürgermeister der „Rheinischen Post“. Deshalb unterstütze man klare bundeseinheitliche Regeln für die Notbremse bei hohen Infektionszahlen im Infektionsschutzgesetz.

„Das Chaos mit den unterschiedlichen Lösungen in den Ländern kostet jeden Tag Vertrauen in die Corona-Maßnahmen. Deshalb muss jetzt Schluss sein mit dem Wünsch-Dir was. Dafür brauchen wir jetzt den gemeinsamen bundeseinheitlichen Rahmen“, so Jung.

„Was Bund und Länder jetzt im Eiltempo im Infektionsschutzgesetz für die Notbremse regeln, muss aber auch sitzen. Wir können es uns nicht leisten, dass einzelne Punkte wie Ausgangssperren wieder von den Gerichten kassiert werden“, sagte Jung. Zudem forderte er Öffnungsperspektiven.

„Klar ist auch, wenn die Zahlen wieder sinken, müssen die Städte Öffnungsschritte gehen und Modellprojekte vor Ort ausprobieren können. Und umfangreiches Testen und Impfen müssen weiter Hand in Hand gehen. Das schafft Perspektive für Kultur, Handel, Sport und das öffentliche Leben, wonach sich alle sehnen“, sagte Jung.

+++12. April+++

14:07 Uhr: Bund hält an Zeitplan für Infektionsschutzgesetz fest

Die Bundesregierung hält trotz der Kritik aus Ländern und Gemeinden daran fest, am Dienstag das neue Infektionsschutzgesetz im Kabinett zu beschließen. Die Abstimmungen zu der geplanten Neuregelung, die dem Bund mehr Kompetenzen in der Corona-Pandemie verschaffen sollen, liefen noch, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montagmittag in Berlin. Der Beschluss im Kabinett solle dennoch am Dienstag gefasst werden.

Seibert machte keine Angaben zu inhaltlichen Fragen der Beratungen. „Noch laufen zu vielen einzelnen Punkten Abstimmungen“, sagte er lediglich.

Seibert verwies auf die weiterhin hohen Ansteckungsraten. Der Inzidenzwert liege in über 300 Kreisen bei mehr als 100 (Neu-)infektionen bzw. PCR-Testergebnissen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. In rund 50 Kreisen lege er sogar bei mehr als 200. Allerdings ist nicht klar inwiefern die gestiegenen Inzidenzien mit einer Steigerung bei den durchgeführten Test zusammenhängen.

Für Seibert seien die Inzidenzien der Grund dafür, „genau so vorzugehen“, sagte er mit Blick auf das Gesetzesvorhaben.

Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf sieht nächtliche Ausgangssperren von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 (Neu-)infektionen bzw. positiven Testergebnissen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Schulen, Kitas, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen bei hohen Infektion- bzw. Positiv-Fallzahlen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten, dafür gibt es aber Ausnahmen. Geschäfte mit Ausnahmen des Lebensmittelhandels, der Apotheken, Drogerien und Tankstellen sollen geschlossen bleiben. Bislang ist es Sache der Länder, derartige Einschränkungen per Rechtsverordnung zu erlassen.

Die Länder fürchten zum Teil eine zu starke Beschränkung ihrer Kompetenzen, insbesondere im Bildungsbereich. Bedenken gegen die Vorlage haben unter anderem der Deutsche Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund erhoben.

11:32 Uhr: Linke lehnt Entwurf vom Infektionsschutzgesetzes ab – will Verfahren aber nicht blockieren

Die Linke will der geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ziel bundeseinheitlicher Regelungen in der derzeitigen Form nicht zustimmen. In der Sache habe er „ein paar fundamentale Kritikpunkte“, sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben). So solle zum Beispiel das private Verhalten hart reglementiert werden, während für Unternehmen keine Pflichten vorgesehen seien.

„Ich sehe deshalb kaum Möglichkeiten, dem Vorhaben zuzustimmen.“ Es sei dennoch gut, dass es Regelungen geben soll, die für alle nachvollziehbar seien. „Wir werden das Verfahren auch nicht bremsen“, fügte Bartsch hinzu.

Haßelmann: „Die Grünen sind bereit, eine zügige Beschlussfassung zu ermöglichen“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte unterdessen dem RND: „Die Infektionslage und die Situation auf vielen Intensivstationen sind beunruhigend. Es muss dringend gehandelt werden. Es war unverantwortlich, dass die vergangenen Wochen ungenutzt geblieben sind.“

Die Grünen seien bereit, eine zügige Beschlussfassung zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sei aber „allenfalls ein Notbehelf und in der Sache dringend nachbesserungsbedürftig“, fügte sie hinzu. „Es muss sichergestellt sein, dass vorgeschlagene Regelungen wirksam, verhältnismäßig und verfassungsfest sind.“

Auch müssten insbesondere Wirtschaft und Arbeitswelt verpflichtet werden, mehr zur Infektionsvermeidung beizutragen, so die Grünen-Politikerin. Eine Testpflicht für Arbeitgeber, die Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten und das Tragen von medizinischen Masken müssten verpflichtend vorgeschrieben werden. Der Reformentwurf beinhaltet bundeseinheitliche Regeln ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner und soll innerhalb der nächsten zwei Wochen beschlossen werden.

11:28 Uhr: Söder und Laschet appellieren an Bundestagsopposition Änderungen am Infektionsschutzgesetz zuzustimmen

Die Regierungskoalition benötigt für ein beschleunigtes Verfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Stimmen der Bundestagsopposition, weil das Verfahren mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müsste.

„Ich bin hoffnungsvoll, und es liegt jetzt an der Opposition, ob sie das Verfahren beschleunigt“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Sonntagabend im ZDF.

Auch sein nordrhein-westfälischer Kollege, der CDU-Vorsitzende Armin Laschet, wünschte sich im ARD-„Bericht aus Berlin“, dass es schnell geht. „Denn die (Infektions-)Zahlen sind absehbar und die hängen nicht von Beratungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat ab.“

CSU-Chef Söder versprach die volle Unterstützung seines Landes und seiner Partei. „Natürlich werden wir sowohl als Bayern als auch als CSU in der Bundesregierung da sogar Mittreiber sein, dass es beschlossen wird“, sagte er in der ARD – obwohl sein Koalitionspartner, die Freien Wähler, dagegen Front machen und auf Enthaltung im Bundesrat pochen könnten.

Laschet, seinem Konkurrenten um die Kanzlerkandidatur der Union, könnte es mit seinem Düsseldorfer Koalitionspartner FDP ähnlich gehen, wie er in der ARD einräumte.

11:20 Uhr: SPD vor Gesprächen über Infektionsschutzgesetz optimistisch

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat sich vor den anstehenden Verhandlungen über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes optimistisch geäußert. „Wir sind auf einem guten Weg und wir werden heute auch in entscheidenden Gesprächen mit der Bundesregierung und dem Koalitionspartner etwas finden“, sagte er am Montag im ARD-Morgenmagazin.

Ob man das Gesetz noch in dieser Woche beschließen könne, hänge aber auch von den Gesprächen mit der Opposition ab.

„Wir würden es gerne letztlich tun“, so Mützenich. Die Vorlage eines „belastbaren Gesetzentwurfs“ sei aber die Voraussetzung.

10:35 Uhr: Niedersachsens Ministerpräsident ist entsetzt

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kritisiert den Entwurf. „Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung muss rechtstechnisch und im Hinblick auf zahlreiche Details auch inhaltlich“ noch einmal grundlegend überarbeitet werden.

Sein eher vernichtendes Urteil verbirgt er in dem Satz: „Den Juristinnen und Juristen im Bund“ fehlten offenbar „die in den Ländern in den letzten Monaten gemachten Erfahrungen“. Stephan Weil, selbst Jurist, bietet seine Hilfe beim formulieren an.

10:30 Uhr: Kritik aus dem Saarland

Auch der Regierungschef des Saarlands, Tobias Hans (CDU) kritisiert ebenso wie Kretschmer in Sachsen das Vorhaben. Die Lage in den Ländern sei sehr unterschiedlich, darauf müsse man reagieren können. „Das muss der Gesetzentwurf liefern. Und darauf warten wir.“

Allerdings bietet der aktuell vorliegende Entwurf diese – auch von vielen Gerichten als notwendig erachteten – Differenzierungsmöglichkeiten nicht. Der Bund möchte diese gerade im Gegenteil direkt unterbinden.

10:20 Uhr: Ralpf Brinkhaus (CDU) drängt Opposition zur Unterstützung des Gesetzes

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hat die Bundestagsopposition zu einer schnelle Entscheidung über die Mitwirkung an den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz gedrängt.

„Es geht um Menschenleben“, sagte er am Montag im ARD-„Morgenmagazin. „Wir sind in einer dramatischen Situation.“ Er appelliere daher „dringend“ an die Opposition, die Beschlussfassung über die geplanten Änderungen noch „diese Woche zu Ende zu bringen“.

Die Bundesregierung will durch die Eilreform bundeseinheitliche Maßnahmen für Corona-Hochinzidenzregionen einführen, ohne von der Zustimmung der Länder abhängig zu sein. Der Entwurf sieht unter anderem nächtliche Ausgangssperren und weitere Regelungen etwa für Schulen und Kitas vor. Sie sollen in Landkreisen und Städten greifen, in denen die Inzidenz bei mehr als 100 liegt.

Die Grünen sagten Kooperationsbereitschaft trotz Kritikpunkten zu, die Linke lehnte eine Zustimmung bisher ab. Brinkhaus drängte die Oppositionsparteien zu einer umgehenden Grundsatzentscheidung. „Alle Argumente liegen seit Monaten auf dem Tisch, alle Maßnahmen sind bewertet.“ Es sei seiner Meinung  keine zusätzliche Zeit für Abwägungen über eine Zustimmung nötig.

9:24 Uhr: Sachsens Kultusminister kritisiert Schulschließungspläne

Die Pläne des Bundeskanzleramtes, durch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz Schulschließungen in Landkreisen ab einer Inzidenz von 200 zu erzwingen, stößt bei Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) auf Kritik.

„Das Vorgehen des Bundes ist höchst fragwürdig“, sagte er der „Bild“. Er sehe die Bildungshoheit der Länder in Gefahr.

Zudem sei „die reine Fixierung auf die Inzidenzwerte falsch“. Sachsen etwa beziehe unter anderem die Auslastung der Krankenhausbetten ein. Das versuche der Bund gar nicht erst, kritisierte Piwarz.

„Es ist höchst schwierig, dass der Bund gerade im Schulbereich eingreift, wo wir vor Ort Lösungen suchen. Das wird nicht dem gerecht, was wir versuchen, mit Testungen an den Schulen, mit Schutzkonzepten. Der Bund schlägt uns die Maßnahmen aus der Hand.“

Wenn der Bundeslockdown komme, sei der „Bildungserfolg abhängig von dem Landkreis, in dem ein Schüler wohnt“.

9:10 Uhr: Eingriff in die Schulpolitik der Länder

Kritik an den Vorhaben bezüglich der Schulen äußert auch der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Im Prinzip hätte er kein Problem damit, „die Umsetzung der Corona-Notbremse per Bundesgesetz zu regeln“. Allerdings wehrt er sich entschieden gegen die Eingriffe des Bundes in die Schulpolitik:

Wogegen ich mich entschieden wehre, ist das Bild von den unverantwortlichen Ländern und dem Bund als strenger Gouvernante.“

Bovenschulte ergänzt, bevor der Bund den Ländern die Schulpolitik diktiere, solle er ersteinmal ausreichend Impfstoffe beschaffen. Der Staat greife „unverhältnismäßig tief in die Privatsphäre“ der Menschen ein. Er verstehe nicht, wieso Sport im Freien verboten werde udn auch nicht, wieso die Infektionsgefahren in den Betrieben nicht ausreichend ernst genommen werde.

Dahinter steht das Vorhaben der SPD, eine Corona-Testpflicht für Unternehmen durchzusetzen. Olaf Scholz (SPD) erklärt, dies sei derzeit so etwas wie eine „nationale Pflicht“. Die Arbeitgeberverbände lehnen eine allgemeine Testpflicht am Arbeitsplatz ab.

7:09 Uhr: Koalitionspolitiker für Bundestagsdebatte zu Geimpften-Freiheiten

Rechtsexperten von Union und SPD drängen darauf, das Thema Lockerungen für Geimpfte im Bundestag zu behandeln. „Wenn Studien bestätigen, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr infektiös sind, dann müssen die Beschränkungen zurückgenommen werden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU) der „Welt am Sonntag“. „Das ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich zwingend, denn dann gibt es für diese Grundrechtseingriffe keinerlei Legitimation mehr.“

Ob Beschränkungen und bestimmten Bedingungen zurückgenommen werden sollten, müsse der Bundestag regeln.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, forderte, die ohnehin schon geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes zu nutzen, um „klarstellend zu regeln, dass sich Schutzmaßnahmen entsprechend der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse immer nur an nicht geimpfte Personen richten können“.

Nichtgeimpften müsse die Daseinsvorsorge allerdings ebenfalls offenstehen, also Busse, Bahnen, Supermärkte. „Falls es Unternehmen geben sollte, die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge nicht geimpften Personen verweigern, müsste gesetzgeberisch eingegriffen werden, um dies zu unterbinden.“

+++11. April+++

17:00 FDP: Gesetzentwurf zur Bundesnotbremse „nicht zustimmungsfähig“

Die FDP lehnt den Gesetzentwurf zur Bundesnotbremse ab. „Der Entwurf ist in der vorliegenden Fassung für die Fraktion der Freien Demokraten nicht zustimmungsfähig“, schreibt FDP-Chef Christian Lindner in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten. „Wir haben im Gegensatz zur Bundesregierung Zweifel, ob dieses Gesetzgebungsvorhaben nicht doch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“

Er kündigte Änderungsanträge an. Die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 sei „ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff“ in die Freiheit der Bürger, so Lindner. „Hierfür können Sie nicht die Zustimmung der Freien Demokraten erwarten.“

Er verwies darauf, dass mehrere Gerichte bereits Ausgangssperren aufgehoben hätten. Dem Entwurf fehle auch eine gesetzliche Klarstellung im Hinblick auf Geimpfte im Infektionsschutzgesetz, so Lindner. „Es gibt mittlerweile überzeugende wissenschaftliche Erkenntnisse, denen zufolge Personen mit vollem Impfschutz mit großer Wahrscheinlichkeit SARS-CoV-2 nicht mehr übertragen können.“ Deshalb dürften geimpfte Personen grundsätzlich nur mehr von jenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz betroffen sein, die zwingend erforderlich seien.

„Begründete Ausnahmen sind nur bei leichten Freiheitseinschränkungen wie einer Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregeln denkbar.“ Lindner nannte die Sieben-Tage-Inzidenz als alleinigen Maßstab für Schutzmaßnahmen ungeeignet. Die 100er-Inzidenz sei „ein politisch festgelegter und kein epidemiologisch begründeter Schwellenwert“. Die Beurteilung der epidemischen Lage solle daher nicht nur auf Grundlage der Sieben-Tage-Inzidenz erfolgen, sondern zusätzlich weitere Kennzahlen einbeziehen, etwa die Einbeziehung der Testkapazitäten und den Anteil der Positivbefunde, die Belastung des Gesundheitswesens und den Impffortschritt.

Lindner bemängelte auch, der Entwurf lasse Erkenntnisse und Erfahrungen aus über einem Jahr der Pandemiebekämpfung unberücksichtigt. „Beispielsweise gehen vom Einzelhandel bei den bestehenden Schutzmaßnahmen kaum Infektionsrisiken aus“, schreibt er an Merkel und Spahn. „Noch immer setzt die Bundesregierung einseitig auf repressive Maßnahmen und lässt präventive Maßnahmen außer Acht.“ So findet eine Teststrategie im Entwurf außerhalb des Bildungswesens keine Berücksichtigung. Dabei sind testbasierte Öffnungskonzepte eine Perspektive, soziale und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren.

16:56 Uhr: Kretschmer – Inzidenzwert allein untauglich – Kein Eingriff in die Schulhoheit!

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) meldet „erheblichen Gesprächsbedarf“ zum geplanten Infektionsschutzgesetz für mehr Machtbefugnisse des Bundes in der Pandemie an.

Zum einen, weil der Inzidenzwert, auf den sich das Gesetz beziehen soll, als Richtlinie nicht mehr tauge. Dieser sollte um einen Faktor der Bettenauslastung ergänzt werden.

Zum anderen gehörten „eine Ergänzung des Inzidenzwertes um einen Faktor, der die Bettenauslastung beschreibt, eine Eingriffsschwelle für die Ausgangssperre erst ab einer Inzidenz von 200, weitere Ausnahmen für den Einzelhandel, damit die Angelegenheiten des täglichen Bedarfs auch im Falle eines Brücken-Lockdowns weiterhin ermöglicht werden, sowie insbesondere ein Verzicht des Bundes für Regelungen im Schulbereich“ dazu, fordert Kretschmer.

Ketschmer sagt:

Die Realität in Deutschland ist, ein großer Teil der Menschen trägt die aktuellen Einschränkungen nicht mehr mit und kann die politischen Hintergründe nicht nachvollziehen. In einer Demokratie ist es schlecht, diese Realität beiseitezuschieben oder die Menschen dafür zu beschimpfen.“

„Es ist notwendig, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Das ist aus meiner Sicht kein Inzidenzwert, sondern die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems.“

Auch anderen Bundesländer forderten deshalb einen Bettenindikator als Grundlage für die geplanten härtere Einschränkungen. „Das ist aus meiner Sicht eine zwingende Voraussetzung für Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Außerdem müsse das Gesetz zeitlich befristet werden – es müsse also automatisch auslaufen.

16:54 Uhr: Schwesig für verschärftes Infektionsschutzgesetz

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), hat sich für ein verschärftes Infektionsschutzgesetz ausgesprochen.

„Wir sind offen für die Gesetzesänderung, wir finden schon lange das bestimmte Beschränkungen und auch Instrumente in eine Bundesgesetz gehören“, sagte sie der RTL/n-tv-Redaktion. „Zum Beispiel die Ausgangsbeschränkungen.“

Schwesig fordert aber auch mehr Unterstützung vom Bund, zum Beispiel für die Gastronomie. „Ich vermisse, dass die Bundeskanzlerin den Menschen nicht nur vorschreibt, was verboten ist, sondern auch sagt, wie sie hilft.

Und wenn die Bundeskanzlerin in ein Bundesgesetz festschreiben will, dass über einem Inzidenzwert 100 bestimmte Bereiche geschlossen sind, wie z.B. die Gastronomie, dann muss sie auch die Bereiche entschädigen“, so die Sozialdemokratin.

Die Überbrückungshilfen reichten nicht mehr aus. Sie erteilte weiteren Corona-Gipfeln im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz erstmal eine Absage. „Wichtig ist, dass es in diesen Runden wirklich um die Sache geht.

Und in den letzten Wochen und Monaten wurde die MPK benutzt von potentiellen Kanzlerkandidaten der CDU und CSU, um dort ihr Schaulaufen zu betreiben.“ Es sei wenig um die Sache und viel um die „Show“ gegangen, das müsse wirklich aufhören.

+++10. April+++

Brinkhaus warnt vor Zerwürfnis zwischen Bund und Ländern

Mit bundesweit einheitlichen Regeln soll die dritte Corona-Welle in Deutschland gebrochen werden. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren nachgeschärft werden – so der Plan der Bundesregierung.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus warnt dabei vor Zerwürfnissen mit den Ländern. „Es darf keine Front zwischen Bund und Ländern geben. Wir sind darauf angewiesen, dass wir diese Pandemie gemeinsam bekämpfen“, sagte Brinkhaus den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er begrüße aber den Vorstoß für mehr Einheitlichkeit.

„Wir sind als Bundestag unglücklich darüber, dass der Spielraum, den wir den Ländern im Infektionsschutzgesetz geben, zu oft uneinheitlich ausgeübt wird“, sagte Brinkhaus. Der Bundestag könnte im Infektionsschutzgesetz nun genauer festlegen, was gemacht werden muss, wenn die Corona-Zahlen bestimmte Grenzen überschreiten. „Wir müssen nur aufpassen, dass wir das gemeinsam und nicht gegen die Bundesländer auf den Weg bringen“, sagte Brinkhaus. Denn die Umsetzung der Maßnahmen liege in der Zuständigkeit der Länder.

Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes schnell geht: Sie sollen laut der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die nächste Sitzung der Bundesregierung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. Der Bundestag muss den Änderungen zustimmen, er kommt planmäßig vom kommenden Mittwoch bis Freitag zusammen. Auch der Bundesrat muss die Nachschärfungen billigen. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 7. Mai geplant, es könnte aber eine Sondersitzung geben.

+++9. April+++

Seehofer begrüßt Bund-Länder-Einigung zum Infektionsschutzgesetz

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Einigung von Bund und Ländern über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt.

„Es ist zwingend notwendig, dass im 13. Monat der Pandemie das [Bundes-]Parlament das Heft des Handelns in die Hand nimmt und damit auch Verantwortung übernimmt“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). Je länger die Pandemie dauere, desto mehr stelle sich die Frage, ob für die Bürger einschneidende Beschlüsse auf der Basis von Verordnungen gefasst werden könnten.

„Die Beteiligung des Parlaments sichert sowohl die Legitimität als auch die Qualität der Beschlüsse“, sagte Seehofer.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zeigte sich hingegen skeptisch über stärkere Durchgriffsrechte des Bundes bei der Corona-Bekämpfung. „Wir befinden uns bereits seit November in einem Lockdown. Jedes einzelne Bundesland hat Regelungen für eine Notbremse festgeschrieben und auch umgesetzt“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Jetzt sollte der Bund seine bereits bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen.“ Als Beispiele nannte er Einschränkungen der internationalen Mobilität, die konsequente Kontrolle von Einreisenden und eine verbindliche Teststrategie in den Betrieben.

Zudem müsse der Bund die Impfstoffversorgung sicherstellen, forderte Haseloff. „Auch hier ist noch Luft nach oben.“ Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bekannte sich zu der Entscheidung, dem Bund mehr Einfluss bei der Corona-Bekämpfung zu geben. Es sei „absolut richtig, die Regeln der Notbremse ab einer Inzidenz von 100 verbindlich im Bundesinfektionsschutzgesetz zu verankern“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Kretschmann machte allerdings deutlich, dass die Länder bereits jetzt alle Instrumente in der Hand hätten, um die Notbremse effektiv umzusetzen. Dass hier noch einige zögerten, sei ist angesichts der Pandemielage nicht nachvollziehbar. „Die Absage des MPK-Termins mit der Kanzlerin am nächsten Montag ist deshalb nachvollziehbar und folgerichtig“, so der Grünen-Politiker.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die Absage der für Montag geplanten Ministerpräsidentenkonferenz. „Die Absage des Treffens mit der Bundeskanzlerin ist folgerichtig. Denn ich halte nichts davon, erneut in eine schlecht oder gar nicht vorbereitete Sitzung zu gehen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nächtliche Ausgangssperren sollen ab 100er-Inzidenz Pflicht werden

Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht wohl vor, dass ab einer Inzidenz von 100 Corona-(Neu-)infektionen bzw. positiven PCR-Testergebnissen pro Woche und 100.000 Einwohner nächtliche Ausgangssperren vorgeschrieben sind. Das berichtet die „Welt“ in ihrer Samstagausgabe. Die Schulen sollen demnach ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr in den Distanzunterricht wechseln müssen.

Nach Angaben der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer werden die neuen Regeln für die Bundesländer zwar zur Pflicht, umgesetzt werden müssen sie aber nur in den jeweils betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten. Über die Details dürfte am Wochenende hart gerungen werden. Am Dienstag soll der Entwurf im Kabinett beschlossen werden.

Bund und Länder streben stärkere Vereinheitlichung bei Corona-Maßnahmen an

Bund und Länder streben gemeinsam eine stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen an. Künftig soll es bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für den Fall geben, dass der Inzidenzwert in einem Landkreis über den Wert von 100 steigt, teilte Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin mit.

Bund und Länder hätten sich „in engem Einvernehmen“ auf diese Regelung verständigt, die für Montag geplante Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Pandemie sei abgesagt.

„Die jetzt gefundene Lösung war notwendig, weil die Notbremse sehr unterschiedlich ausgelegt worden ist“, sagte Demmer mit Blick auf die abweichende Handhabung der bisherigen Notbremsen-Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern. Mit Blick auf die COVID-19-Pandemielage verfolgten Bund und Länder nun das „Ziel, dass einheitlich gehandelt wird, wenn die Zahlen so Besorgnis erregend hoch sind“.

Bund und Ländern gehe es nun darum, die anvisierte Neuregelung „so schnell wie möglich umzusetzen“, sagte Demmer weiter. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes solle bereits am Dienstag auf einer vorgezogenen Kabinettssitzung verabschiedet werden. Die Fraktionen im Bundestag würden einbezogen, die Regierung suche mit allen dort vertretenen Fraktionen das Gespräch.

Zu Details der geplanten Neuregelung wollte sich Demmer nicht äußern – etwa zu der Frage, ob die anvisierte einheitliche Notbremsen-Regelung eine verpflichtende Schließung der meisten Geschäfte bei einem Inzidenzwert von über 100 vorsieht. Über Einzelheiten werde die Bundesregierung „ganz bestimmt zeitnah informieren“, sagte Demmer lediglich.

Demmer hob das große Einvernehmen zwischen Bund und Ländern hervor. Sie hätten „hier auf das engste zusammengearbeitet“, sagte sie. „Es sind alle Beteiligten mit im Boot“. Demmer wollte nicht ausschließen, dass es zu Absprachen in der Corona-Politik auch in Zukunft wieder Beratungsrunden der Kanzlerin mit den Länderchefs geben wird; diesmal sei aber ein anderer Weg gewählt worden.

Schäuble: Rasche Verabschiedung von neuem Infektionsschutzgesetz möglich

Nachdem die Kanzlerin ankündigte die Bundeskompetenzen zu den Corona-Maßnahmen ausweiten zu wollen, äußerte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) nun, dass er eine rasche Verabschiedung einer neuen Infektionsschutzgesetzgebung zur Stärkung der Kompetenzen des Bundes für möglich hält.

Dies könne „schnell gehen, wenn die Beteiligten alle wollen“, sagte Schäuble am Donnerstagabend im ZDF-„heute-journal“. Die entsprechende Gesetzgebung für den Kampf gegen die  Corona-Pandemie lasse sich in den beiden nächsten Sitzungswochen „oder zur Not auch in einer Sitzungswoche“ rasch verabschieden.

Laut Schäuble gibt es zwei Optionen für eine solche Gesetzgebung. Der Bundestag könne ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Bundesregierung ermächtige, bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen zu erlassen. Dafür sei die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

Als zweite Option könne der Bundestag ein Bundesgesetz verabschieden, das „bestimmte Regeln für die Länder“ verbindlich vorschreibt. Ein solches Gesetz müsse nicht von der Länderkammer genehmigt werden.

Schäuble plädierte dafür, dass der Bundestag „nicht jedes Detail“ regeln solle: „Das wäre jetzt sicher auch falsch.“ Die Details der Corona-Maßnahmen müssten in den einzelnen Städten, Gemeinden und Landkreisen „immer noch auf die Situation ein Stück weit angepasst werden“. Aber wenn beispielsweise festgelegt werden solle, dass ab einer bestimmten Zahl von Infektionen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden sollten, lasse sich das gesetzlich schnell regeln.

Ex-Ministerpräsident Koch: „Lockdown in Serie irgendwann verfassungswidrig, selbst wenn man ihn per Gesetz beschließt“

Der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat sich gegen weitere „regelmäßige Lockdowns“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgesprochen. „Individuelle Freiheit, das Recht auf wirtschaftliche Betätigung, das Recht auf Bildung und soziale Inklusion und auch das Recht zu reisen“ hätten in der Verfassungsordnung einen Rang, der es verbiete, sie dauerhaft „einem Krisenregime des Stillstandes und der allumfassenden Zwangsbewirtschaftung zu unterwerfen“, schreibt er in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitagsausgabe).

Das gelte ausdrücklich sogar dann, wenn dafür vom Staat materielle Entschädigung geleistet werde, schreibt der Vorsitzende der Ludwig-Erhard-Stiftung.

„Wenn das Krisenmanagement nach mehr als einem Jahr darauf keine Rücksicht nimmt, verliert das Management die politische Unterstützung.“ Die Menschen verlören das Vertrauen in die Institutionen, und die Gerichte seien verpflichtet, immer höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu stellen.

„Der Lockdown in Serie ist eben irgendwann verfassungswidrig, selbst wenn man ihn per Gesetz beschließt“, kritisierte der frühere stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende. Vor einem Jahr, zu Beginn der COVID-19-Pandemie, sei die Inzidenz von 50 begründbar gewesen mit der schwachen Kapazität von Gesundheitsämtern bei der Nachverfolgung der Fälle. Nach einem Jahr sei es „die Pflicht des Staates“, diese Bürokratie so aufzustellen, dass sie auch eine Inzidenz von 200 routiniert nachverfolgen könne.

Wenn negative Corona-Tests zu mehr als 97 Prozent eine Infektion ausschlössen, sei es dem Staat nach längerer Zeit der Krise „schlicht verwehrt, zweifelsfrei gesunde Menschen davon abzuhalten, sich zu versammeln, ein Konzert zu hören oder auch einfach zu feiern“. Und wenn die Intensivstationen nicht ausreichten, müssen wir nach zwölf Monaten weitere eingerichtet haben. Er erwarte von seiner Regierung, dass sie ihm glaubhaft nachweise, dass sie alle Anstrengungen unternehme, ihm ein „selbstbestimmtes Leben in privater und wirtschaftlicher Hinsicht zu erlauben, auch wenn wir mit diesem oder einem anderen Virus noch lange leben müssen“.

Hinter von Merkel angeregter CDU-Initiative stehen 50 Abgeordnete

Im Bundestag gibt es eine Initiative von gut 50 Abgeordneten der Union, dem Bund mehr Kompetenzen in der Pandemie-Bekämpfung zu verschaffen. Ziel müsse sein, „dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten“, heißt es in dem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Papier, das von den CDU-Abgeordneten Norbert Röttgen, Yvonne Magwas und Johann Wadephul initiiert wurde.

Röttgen betonte, dass bei der Initiative Zeitdruck herrsche. „Die Zeit drängt“, sagte das CDU-Präsidiumsmitglied dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Je länger wir zuwarten, desto größer werden die Schäden.“ Röttgen warf den Bundesländern Versagen in der Pandemie-Politik vor: „Die Ministerpräsidentenkonferenz ist dysfunktional geworden“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

CDU-Gesundheitsexperte sieht kaum Chancen für mehr Bundeskompetenz

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), hält es für unwahrscheinlich, dass der Bund die Länder kurzfristig bei der Corona-Bekämpfung entmachten könnte.

„Ich sehe keinerlei Entgegenkommen bei den Ländern, Kompetenzen abzugeben“, sagte Rüddel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Der Bundesrat müsste einer Änderung der Kompetenzen beim Infektionsschutz zustimmen.

„Ich würde es andersherum angehen: Die Länder könnten Vorschläge machen, welche Kompetenzen sie abgeben würden. Dann könnte der Bundestag entscheiden, ob er das Angebot für ausreichend hält“, meinte Rüddel.

Der Gesundheitspolitiker sieht kurzfristig keine Chancen für das mögliche Vorhaben der Bundeskanzlerin, einen bundeseinheitlichen Lockdown durch den Bundestag beschließen zu lassen. „Wenn die Länder das nicht wollen, sind wir machtlos“, so Rüddel.

Schneider: Kein Gesetzgebungsverfahren „zur Entmachtung der Länder“ anzetteln

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, kritisierte den Vorstoß der Unionsabgeordneten. „Die aktuelle Ausbreitung der Infektionen lässt sich nicht dadurch stoppen, dass man jetzt einen Institutionen-Konflikt zwischen Bund und Ländern heraufbeschwört“, sagte Schneider der „Saarbrücker Zeitung“. In der aktuellen Infektionslage ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren „zur Entmachtung der Länder“ anzuzetteln, sei „alles andere als sinnvoll“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Ende März eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ins Spiel gebracht, um dem Bund mehr Kompetenzen zu verleihen. In der ARD-Sendung „Anne Will“ kritisierte sie damals Lockerungsschritte auf Länderebene.

Grüne für fraktionsübergreifende Initiative zum Infektionsschutz

Die Grünen haben sich offen für eine fraktionsübergreifende Initiative zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gezeigt, um die Kompetenzen des Bundes auszuweiten.

„Seit Monaten drängen wir darauf, dass Entscheidungen zur Einführung eines Stufenplans und zu notwendigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag beschlossen werden“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Bis heute wären CDU/CSU und SPD nicht dazu bereit.

„Die Bundesregierung oder die Koalitionsfraktionen sollten jetzt endlich etwas Konkretes vorlegen, mit dem wir uns auseinandersetzen können und das wir sorgfältig prüfen werden. Bisher kennen wir nur Ankündigungen. Das ist zu wenig“, sagte Haßelmann. Eine Gruppe von Unionsabgeordneten um das CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen will das Infektionsschutzgesetz zu Gunsten von mehr Bundeskompetenzen in der Coronakrise ändern.

Ramelow sieht Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Skepsis

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich skeptisch zu Plänen aus der Union geäußert, das Infektionsschutzgesetz im Sinne bundeseinheitlicher Corona-Regeln zu ändern.

„Die Thüringer Landesregierung hat keinerlei Kenntnisse von so einem Planungsvorhaben; mit Gerüchten befasse ich mich nicht“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Fakt sei: „Seit Februar hat die Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich um die Vorlage eines deutschlandweit gültigen Regelwerks gebeten. Im März wurde dies nachdrücklich wiederholt und erneut in den Beschlusstext aufgenommen. Einzig das Bundeskanzleramt hat bis heute keinen Entwurf vorgelegt.“

Ramelow fügte hinzu: „Man kann auf dem derzeitigen Infektionsschutzgesetz so einen Stufen- und Rahmenplan aufbauen.“ Dazu müsse man den langen Weg der Gesetzesänderung und Bundesratsbeteiligung gar nicht gehen. „Wenn man handeln wollte, wäre dies seit Februar möglich und seit März überfällig. Man muss jetzt nicht schwarze Peter spielen, sondern handeln. Ich warte auf die Vorlage aus dem Kanzleramt.“ (afp/dts/dpa)



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