„Undemokratisch, unverhältnismäßig, verfassungswidrig“ – AfD lehnt neues EpiLage-Gesetz vehement ab

Endlos-Lockdown, Insolvenzen, soziale Verwerfungen und Impfchaos. Für die AfD-Fraktion liegen die Folgen der Regierungsmaßnahmen klar auf der Hand. Aus diesem Grund lehnt sie eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite klar ab.
Von 12. Februar 2021

Am 12. Februar findet die erste Lesung zum Entwurf des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes* statt. In dem 25-seitigen Dokument geht es in erster Linie um eines, nämlich die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis vorerst zum 30. Juni.

Epoch Times befragte die Oppositionsparteien dazu. Eine Frage nahm auch auf die „Welt am Sonntag“ von Innenminister Horst Seehofer „bestellte“ wissenschaftliche Rechtfertigung für den harten Lockdown im März 2020 Bezug. Zum Zeitpunkt dieses Berichts lag lediglich eine Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Detlev Spangenberg von  der AfD-Fraktion vor. Sofern weitere Fraktionen sich äußern, reichen wir die Meldungen nach.

1. Gibt es einen Termin, wann über den Entwurf abgestimmt werden soll bzw. wie ist das weitere Prozedere?

AfD: Die 1. Lesung ist für den 12. Februar 2021 geplant, eine öffentliche Anhörung für den 22. Februar 2021. Die 2. und 3. Lesung – somit die Abstimmung – soll am 5. oder 6. März 2021 stattfinden.

2. Ist aus Ihrer Sicht einem Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und damit einer Gesetzänderung nach aktueller Einschätzung zuzustimmen – auch unter der Berücksichtigung, dass weiterhin Krankenhausschließungen drohen?

AfD: Nein, auf gar keinen Fall. Die ganzen Einschränkungen wurden anfangs als notwendig verkauft, um eine angebliche Überforderung des deutschen Gesundheitssystems zu verhindern. Zu einer solchen kam es nie. Jetzt gehen die Zahlen der Infektionen, der stationär zu behandelnden Patienten und auch die der Intensivpatienten, die an COVID-19 leiden, deutlich zurück. Von einer Lage, die derartige Eingriffe in das Leben der Menschen erforderlich macht, konnte nie die Rede sein. Nun aber schon gar nicht mehr. Eine Verlängerung werden wir deshalb ablehnen.

3. Welche Faktoren sind für die Beurteilung der epidemischen Lage nach Ihrer Einschätzung heranzuziehen?

AfD: Die Begründung, die die Regierung anbietet, wechselte ständig. Zunächst, wie gesagt, die angeblich drohende Überlastung des Gesundheitswesens, dann die Überlastung der Gesundheitsämter, dann der R-Wert, jetzt drohende Mutanten, über die man aber genauso wenig zu wissen scheint, wie zum Beispiel zur Frage, wie viele Menschen in Deutschland überhaupt schon immun sind, weil sie die Infektion unbemerkt längst durchgemacht haben. Das untersucht man offenbar gar nicht, zumindest werden keine Ergebnisse dazu bekannt.

Es geht der Bundesregierung nur darum, einen Lockdown an den anderen zu reihen, womit die Ausnahmesituation zum Dauerzustand gemacht wird. Und jeder Experte, der gerade etwas sagt, was als Begründung herhalten kann, wird sofort gerne genommen. Wir haben schon lange gefordert, dass die Fragen, wann eine solche Lage überhaupt vorliegt und was dann sinnvollerweise zu tun ist, nicht auf Basis von zufällig gerade passenden Expertenmeinungen getroffen werden kann.

Wir fordern eine dauerhaft mit Experten unterschiedlicher Profession zusammengesetzte ständige Epidemiekommission STEPKO, die eine wirkliche wissenschaftliche Grundlage für politische Entscheidungen schaffen kann. Leider hat daran aber offenbar keine andere Fraktion im Deutschen Bundestag Interesse.

4. Gibt es Ihrerseits Bedenken zum Gesetzentwurf, wenn ja, welche?

AfD: Ja, wie viele Regelungen will die Bundesregierung denn noch an ein im höchsten Maße undemokratisches, ein aus unserer Sicht unverhältnismäßiges und daher verfassungswidriges Gesetz knüpfen?

Die Antwort kann nur sein: keine Einzige! Ohne eine transparente und verfassungsmäßige Rechtsgrundlage darf es auch keine Rechtsverweisungen geben! Und schon gar keine Verlängerung dieses rechtswidrigen Zustandes, wie ihn das vorliegende Gesetz vorsieht.

Die Bundesregierung und das BMG [Bundesgesundheitsministerium] haben ihre Verordnungsmacht jetzt knapp ein Jahr genutzt. Das Ergebnis sehen wir. Endlos-Lockdown, Insolvenzen, soziale Verwerfungen und Impfchaos. Um nur einige Folgen zu nennen. Ein „weiter so!“ lehnen wir entschieden ab.

5. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die laut „Welt am Sonntag“ von Innenminister Horst Seehofer „bestellte“ wissenschaftliche Rechtfertigung für den harten Lockdown im März 2020?

AfD: Diesem Minister ist offenbar jedes Mittel recht, seine Politik durchzusetzen. Erinnern wir uns nur an den Umgang mit dem nicht auf seinem Kurs liegenden Mitarbeiter im eigenen Haus. Das, was jetzt bezüglich der Wissenschaftler zutage tritt, ist der nächste Skandal. Es dürfte aber nur die Spitze des Eisberges sein, den die Bundesregierung mit mehreren ihrer Ministerien noch unter der Wasseroberfläche verborgen halten kann.

*Bei dem Epilage-Fortgeltungsgesetz handelt es sich um den „Entwurf einer Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“.

Begründet wird die Verlängerung der Frist, die zum 31. März 2021 enden sollte, mit der „nach wie vor dynamischen Lage“ sowie „neuen Mutationen“ von SARS-CoV2.

Es sei notwendig, die aktuellen Regelungen und Maßnahmen „zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die langzeitpflegerische Versorgung“ zu verlängern, heißt es von der Regierung.

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