Union will Einwanderungsgesetz verschärfen

Es hängt noch an der Zustimmung der SPD: Die Union will die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 einschränken, die bisher nach 18 Monaten in eine Duldung übergehen kann.
Titelbild
Migranten in einem Camp des Roten Kreuzes in Italien, in Ventimiglia, Norditalien, 15. Juni 2018.Foto: MIGUEL MEDINA/AFP/Getty Images
Epoch Times22. Oktober 2018

Die Union will die Vergabe von Aufenthaltstiteln an abgelehnte Asylbewerber ohne Arbeitsplatz und Sprachkenntnisse einschränken.

„Heute sollen die Ausländerbehörden abgelehnten Asylbewerbern schon nach 18 Monaten im Duldungsstatus eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn sie das Ausreisehindernis nicht selbst verschuldet haben“, sagte Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der „Welt“. Er erklärt:

„Der Geduldete muss dafür weder zwingend arbeiten noch über Sprachkenntnisse verfügen. Mit dem neuen Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz wollen wir diesen zehntausendfach genutzten Tatbestand beseitigen.“

Dem müsse aber noch die SPD zustimmen. Konkret geht es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion um eine Änderung im Aufenthaltsgesetz.

Dort steht in Paragraf 25: „Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist“, und „wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist“.

Ein Verschulden des Ausländers liegt etwa bei nachgewiesener Täuschung über Identität und Herkunft vor. Weil in Deutschland keine zentrale Stelle über die Legalisierung von Ausreisepflichtigen entscheidet, sondern die lokalen Ausländerbehörden, wird der Paragraf höchst unterschiedlich umgesetzt.

Während zur Jahresmitte nach Angaben des Bundesinnenministeriums in Bayern nur 2.585 Personen mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis lebten, waren es im wesentlich bevölkerungsärmeren Berlin mehr als doppelt so viele, nämlich 5.641 Personen.

Auch die Stadtstaaten Bremen (2.743) und Hamburg (3.357) sowie Nordrhein-Westfalen (18.535) gehen sehr freigiebig mit dieser Möglichkeit um, den Verbleib von Ausreisepflichtigen zu legalisieren – ihnen also einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu erlauben und sie nicht mehr nur zu dulden.

Insgesamt lebten zur Jahresmitte 52.311 Ausländer mit einem solchen Aufenthaltstitel im Land. Darin sind übrigens nicht jene ehemals Ausreisepflichtigen enthalten, die vor Jahren einen solchen Titel erhielten, aber inzwischen schon eine Niederlassungserlaubnis haben oder eingebürgert wurden. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion