Urteil in Bayern: Grünen-Spott-Plakate sind Meinungsfreiheit

Freispruch für den bayerischen Unternehmer Michael Much. Er war zu einer Geldstrafe wegen Spottplakaten über die Grünen verurteilt worden. Den Fall hat er gewonnen, falls die Staatsanwaltschaft keine Berufung gegen das Urteil einlegt.
Hier stecken Robert Habeck und Annalena Baerbock freundlich die Köpfe zusammen.
Richterliche Entscheidung: Grünen-Spott-Plakate sind durch Meinungsfreiheit gedeckt. Annalena Baerbock hatte Strafanzeige gestellt.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 25. März 2024

Letzten Herbst, kurz vor der bayerischen Landtagswahl, hatte der Taxi-Unternehmer Michael Much aus Gmund am Tegernsee auf seinem Privatgrundstück an gut einsehbarer Stelle an der viel befahrenen Bundesstraße 307, zwei Plakate befestigt.

Das grüne Spitzen-Gestirn aufs satirische Korn genommen

Auf einem Plakat sind die Außenministerin Annalena Baerbock in kindlicher Pose, Wirtschaftsminister Robert Habeck mit leeren Hosentaschen, Landwirtschaftsminister Cem Özdemir mit einer Möhre zwischen den Ohren und Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang zu sehen. Diese ist raumgreifend auf einer Dampfwalze sitzend abgebildet, darüber der Schriftzug „Wir machen alles platt“.

Darunter der viel zitierte Satz des jetzigen Wirtschaftsministers Robert Habeck von 2010: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“. Habeck ist auch noch einmal abgebildet auf dem zweiten Plakat. Darauf hält er drei Finger hoch. Das von Habeck in einer Talkshow formulierte Zitat „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“ wird auf dem Plakat mit der Frage kommentiert: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“

Eins der Plakate von Taxiunternehmer Much. Foto: Bildschirmfoto nius.de

Mein Gartenzaun, meine Meinung, meine Meinungsfreiheit

Nachdem ein Autofahrer die Polizei verständigt hatte, kam diese und beschlagnahmte die Plakate. Später rückte sie noch einmal zu einer Hausdurchsuchung an. Es folgt ein Strafbescheid über 6.000 Euro für den Unternehmer Much, da er die Spitzenpolitiker verunglimpft hatte. Das sei laut den bayerischen Justizbehörden eine strafbare Beleidigung. Much klagte dagegen. Seine Argumentationslinie: mein Grundstück, meine Meinungsfreiheit.

Ob es sich bei den gezeigten Plakaten um eine Beleidigung von Politikern oder um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung handelt, wurde vor Gericht in zweiter Instanz verhandelt.

Dabei sah die Staatsanwältin den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an. Der zuständige Richter folgte jedoch der Argumentation der Anwälte des Unternehmers, dass es sich um eine Meinungsäußerung, um „Machtkritik“ gehandelt habe. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb von einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.

Michael Much führt ein Taxi-Unternehmen in 4. Generation, das 1886 gegründet wurde. Der Unternehmer handelt auch mit gebrauchten Taxen und Immobilien. Er sagte: „Die Lieferketten passen nicht mehr, die Energiekosten erschlagen uns in allen drei Unternehmen, man spürt einfach, dass es nicht mehr passt“. Daher stammt Muchs Zorn über Äußerungen von Wirtschaftsminister Robert Habeck: „Wenn man Unternehmer ist und täglich für seine Mitarbeiter einsteht, dreht sich einem bei solchen Aussagen der Magen um.“

Politische Stellungnahme, keine Beleidigung

Dessen Verteidiger zitieren in der Verhandlung aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und betonen, dass „Satire möglich sein muss“. Als Beispiele führt er Jan Böhmermann an, wie auch ein Zitat aus Markus Söders Aschermittwochs-Rede: „Die Grünen machen so viel Mist, dass sie unter die Düngeverordnung fallen müssten.“

Bei den Aussagen auf den Plakaten habe es sich um ein politisches Statement gehandelt, so die Anwälte des Unternehmers, nicht um Beleidigung. Die Staatsanwältin sieht eine Verächtlichmachung des Wirtschaftsministers: „Er wird als Vollidiot dargestellt“. Auch Grünen-Chefin Ricarda Lang sah die Staatsanwältin auf dem Banner in ihrer „Menschenwürde herabgesetzt“. Da sei der Subtext, „zu dick, um Politik zu machen“.

Ricarda Lang als oder auf Dampfwalze?

Vor allem die Darstellung von Ricarda Lang als Dampfwalze sei schwierig, schreibt der „Focus“. Beim Betrachten der Plakate habe das am Richtertisch zu einer peinlichen Debatte geführt.

Sitzt sie auf der Dampfwalze? Ja, so die Strategie der Verteidigung. Ist sie die Walze? Dann wird sie auf ihr Körpergewicht reduziert. Sind das noch ihre Füße, da unter dem typischen langen Kleid? Ist sie nun dick, füllig oder was? Und ist ihre Körperfülle überhaupt wichtig in dieser Diskussion?

Im Schlussplädoyer sagte dann der Verteidiger Christoph Partsch: „Ricarda Lang ist nun mal dick, man kann sie nicht einfach als dünn darstellen“, zitierte das lokale Blatt „Tegernseestimme“.

Der Prozess endete mit einem Freispruch. Der Richter begründete seinen Freispruch damit, dass „Politiker mehr hinnehmen müssen als Privatpersonen.“ Kurz: „Wenn Herr Much als Unternehmer in 4. Generation mit der Politik unzufrieden ist, darf er das auch ausdrücken.“

Der Freispruch bedeutet auch eine Niederlage für Außenministerin Annalena Baerbock, ordnet der „Merkur“ ein. Baerbock hatte, wie es in der Verhandlung hieß, im März Strafantrag wegen der Plakate gestellt. Amtsrichter Walter Leitner bestätigte gegenüber dem „Merkur“, dass sich dieser mit dem Urteil erledigt habe.



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