„König von Deutschland“ – Urteil im Prozess wegen unerlaubten Bankgeschäften erwartet
Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Morgen wird ein Urteil zu seinen unerlaubten Bankgeschäften zwischen 2009 und 2013 erwartet.
Im Untreueprozess gegen den selbsternannten „König von Deutschland“ vor dem Landgericht Halle wird am Mittwoch (14.30 Uhr) das Urteil erwartet. Der Angeklagte Peter Fitzek soll zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg unerlaubt Bankgeschäfte betrieben haben.
Fast 600 Menschen zahlten insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher ein. Fitzek soll davon nach Auffassung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen für eigene Zwecke verwendet haben.
Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Der 51-Jährige, der seit dem vergangenen Sommer in Untersuchungshaft sitzt, stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. (afp)
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