Verfassungsgericht: „Querdenken“-Demo in Bremen bleibt verboten

Das Bundesverfasssungsgericht hat das Verbot einer "Querdenken"-Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen bestätigt.
Titelbild
Polizisten überprüfen ein Attest zur Maskenbefreiung eines Teilnehmers einer Querdenken-Demo am 14. November 2020 in Frankfurt am Main.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times5. Dezember 2020

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte den Eilantrag der Querdenken-Bewegung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Bremen ab.

Bei Durchführung der beantragten Versammlung mit einer Teilnehmerzahl von ca. 20.000 Personen würden „die gebotenen Mindestabstände nicht eingehalten werden können“, teilte das Gericht am Samstag unter anderem zur Begründung mit. „Dass die hierauf bezogenen Risikoeinschätzungen und tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts offensichtlich fehlsam wären, ergibt sich weder aus den Darlegungen des Antragstellers noch ist dies nach dem derzeitigen Verfahrensstand sonst erkennbar.“

Bei Gegenüberstellung der jeweiligen Folgen müsse das Interesse des Antragstellers an einer Durchführung der geplanten Versammlung mit ca. 20.000 Teilnehmern zurücktreten.

Verbot stützt sich auf eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ eines Schadenseintritts

Die Querdenker begründeten ihren Eilantrag damit, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) bezugnehmend auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen von einer „hohen Wahrscheinlichkeit“ eines Schadenseintritts als Maßstab für eine rechtmäßige Verbotsverfügung ausgehe.

Allerdings hätte das OVG nicht einmal ausgeführt, was aus seiner Sicht in diesem Sinne „hohe Wahrscheinlichkeit“ bedeute, so Querdenken.

Weder definiere das OVG, was es unter einem Schaden verstehe, noch berechne es in irgendeiner Form oder führe aus, inwiefern die Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadenseintritts tatsächlich bestünde, heißt es weiter. „Hierzu ist aber als Grundsatz heranzuziehen, dass der Staat die konkrete Gefährdung darlegen und beweisen muss“, argumentieren die Antragsteller.

Das OVG würde lediglich pauschal darauf verweisen, dass „auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko“ bestehe. „Was damit gemeint sein soll, führt das OVG nicht weiter aus“, heißt es in dem Eilantrag.

Für die Querdenker läge die Grundrechtswidrigkeit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts damit auf der Hand, da das OVG offensichtlich von einem dem Art. 8 GG entsprechenden Maßstab einer Gefährdungsbeurteilung nicht ausgegangen sei und zum anderen selbst seinen eigenen Maßstab völlig ohne Referenz, anwende. Eine Erhöhung eines Risikos sei gerade kein „fast mit Gewissheit“ eintretender Schaden.

Querdenken plante Großdemo an der Bremer Bürgerweide

Für heute hatte Querdenken in Bremen eine Demonstration geplant, um gegen die Corona-Politik der Regierung zu demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt hatte zuvor ein Verbot der Großveranstaltung durch die Stadt bestätigt. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot, hieß es.

„Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei“, hieß es am Freitag zur Begründung. Das OVG folgte damit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts, gegen den die Veranstalter Beschwerde eingelegt hatten.

Querdenken: „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“

Es geht um eine von der Initiative „Querdenken421“ unter dem Motto: „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ geplante Demonstration mit bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Bremer Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag vom Ordnungsamt mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz verboten, zu der bis zu 10.000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt.

Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor

Die Polizei Bremen bereitete sich nach eigenen Angaben auf einen Großeinsatz vor, „um je nach gerichtlicher Entscheidung erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen“.

Es sei mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Auch sechs Gegendemonstrationen mit insgesamt bis zu 1.500 Teilnehmern wurden nach Behördenangaben für heute angemeldet.

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass der vom Antragsteller für die Versammlung ausgewählte Ort an der Bürgerweide erkennbar nicht genügend Platz für 20.000 Teilnehmer biete.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie als „hanebüchen und geradezu irre“ bezeichnet, „was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen“. (dpa/er)



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