Verfassungsschutz lehnt Unterlassungsaufforderung der AfD ab

Die AfD wehrt sich gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Die Partei will "ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren" wegen ihrer Bearbeitung als "Prüffall" einleiten.
Titelbild
AfD-Logo.Foto: Ronny Hartmann/Getty Images
Epoch Times2. Februar 2019

Die AfD wird „ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren“ wegen ihrer Bearbeitung als sogenannter Prüffall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einleiten. Das sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig der „Welt“ (Samstagausgabe).

Damit reagierte die Partei darauf, dass das BfV sich am Freitag laut Hartwig geweigert hatte, eine von der Partei verlangte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Verlangt wurde in ihr, so Hartwig, „dass die Behörde nicht mehr öffentlich erklärt, sie hätte die AfD zum Prüffall erklärt“.

Als „zentralen Grund“ für die Aufforderung nannte Hartwig, „dass das öffentliche `Ausrufen eines Prüffalls` vom Verfassungsschutzgesetz überhaupt nicht vorgesehen und daher rechtswidrig ist“.

Hartwig leitet die Arbeitsgruppe, die der AfD-Bundesvorstand für die Bearbeitung des gesamten Themenkomplexes Verfassungsschutz eingesetzt hat. Das BfV wollte sich auf „Welt“-Anfrage nicht zu der Unterlassungsaufforderung äußern. (dts)



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