1957: 77 Prozent der leitenden Beamten des Justizministerium waren ehemalige NSDAP-Mitarbeiter

Zahlreiche frühere NSDAP-Mitglieder haben nach 1949 wieder in wichtigen Positionen des Staates gearbeitet: Das trifft auf alle Ministerien zu, auf die Polizei ebenso wie auf Gerichte. Im Bonner Justizministerium war die Dichte besonders hoch: 1957 waren es 77 Prozent aller leitenden Beamten.
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Jens Rommel (2016).Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times9. Oktober 2016

Die Untersuchung einer Historiker-Kommission zeigt, dass zahlreiche frühere NSDAP-Mitglieder nach 1949 wieder in mächtigen Positionen in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet haben. Das trifft auf alle Ministerien zu, auf die Polizei ebenso wie auf Gerichte, im Bonner Justizministerium aber ist die Dichte der alten Kameraden besonders hoch gewesen.

Das zeigt eine Untersuchung einer Historiker-Kommission, die am Montag von Justizminister Heiko Maas (SPD) in Berlin vorgestellt werden soll, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Die Zahl der ehemaligen NSDAP-Mitglieder im Justizministerium, das mit heiklen Fragen rund um die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen befasst war, stieg nach 1949 sogar noch an.

1957: 77 Prozent der leitenden Beamten des Justizministerium waren ehemalige NSDAP-Mitarbeiter

„Die Spitze wurde 1957 erreicht“, sagte der Leiter der Historiker-Kommission, der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling, der „Süddeutschen Zeitung“. Damals seien 77 Prozent der leitenden Beamten ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen, „vom Referatsleiter aufwärts“. Dass die Zahl so hoch sein würde, habe man nicht erwartet. „Wie sich zeigt, war die NS-Belastung im Justizministerium womöglich die höchste unter allen Bonner Ministerien.“

Die Studie, die unter dem Titel „Die Akte Rosenburg“ von Montag an auch in den Buchhandel kommt, listet zahlreiche Beispiele auf für Juristen, die trotz schwerster Belastung weiter Karriere machen konnten.

Etwa Eduard Dreher, der ehemalige Staatsanwalt an einem NS-Sondergericht in Innsbruck, der in den Fünfzigerjahren zum einflussreichsten Strafrechtler im Bonner Ministerium aufstieg und sogar noch viele Jahre später den wichtigsten juristischen Kommentar zum Strafgesetzbuch verfasste, den „Dreher“.

Oder Heinrich Ebersberg, den einstigen Referenten des NS-Justizministers, der nach dem Krieg wieder im Ministerium beschäftigt wurde; er redete sich darauf heraus, er habe von Justizmorden nichts gewusst.

Justizministerium: Nach 2012 wurde angefangen, die Verstrickungen offenzulegen

Es sei völlig richtig, dies als „zweite Schuld zu bezeichnen“, sagte Justizminister Heiko Maas der Zeitung: Die Juristen der Nazizeit hätten in der jungen Bundesrepublik „altes Unrecht, das aufgearbeitet hätte werden sollen, gedeckt und neues Unrecht geschaffen“. Erst 2012 hatte die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine unabhängige Historikerkommission beauftragt, die vielen NS-Verstrickungen ihres Hauses offenzulegen.

Im Auswärtigen Amt hatte Joschka Fischer (Grüne) das schon 2005 angeordnet. Vom Justizministerium wurde neben dem Juristen Safferling auch der Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker mit der Leitung der Historiker-Kommission beauftragt.

„Wir stehen zu der Schuld, die das Ministerium auf sich geladen hat“, erklärte Maas vor der Präsentation der Forschungsergebnisse am Montag, „und ziehen Schlüsse für die Gegenwart“. Das heißt: „Gegen extremistische Taten muss der Rechtsstaat mit aller Konsequenz vorgehen.“ (dts)



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