Vor Gericht gescheitert: Grüne Stadträtin lässt Rassismusvorwurf gegen CDU-Politiker fallen

In einem Twitter-Beitrag erhob die Thüringer Landtagsabgeordnete und Erfurter Stadträtin Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) gegen den CDU-Politiker Hans Pistner, der ebenfalls im Erfurter Stadtrat tätig ist, einen Rassismusvorwurf.
Titelbild
Astrid Rothe-Beinlich auf dem Parteikongresses der Grünen 2007 in Nürnberg.Foto: Thomas Langer/Getty Images
Epoch Times17. Juli 2019

Den Rassismus-Vorwurf gegen den CDU-Abgeordneten Hans Pistner (CDU) hat die Thüringer Landtagsabgeordnete und Erfurter Stadträtin Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) nach einem Vergleich vor dem Erfurter Landgericht fallen gelassen.

Nach einer Rede Pistners, der ebenfalls im Erfurter Stadtrat tätig ist, erhob die Grünen-Politikerin in einem Twitter-Beitrag den Rassismus-Vorwurf. Die „Junge Freiheit“ berichtete.

In der Rede – die Pistner in seiner Funktion als Stadtrat am 27. Juni 2018 hielt und in der er auch über das Thema Integration sprach – sagte er:

Wer hier auf Dauer leben will, wer in Europa, Deutschland und Erfurt dauerhaft ankommen will, muss sich hier einpassen und einbringen. Das wird anstrengend. Er muss Europäer und Deutscher werden wollen. Wie wir den Prozeß dann nennen wollen? Seien wir ehrlich zu den Migranten und zu uns und zu unseren Wählern! Das ist im Effekt keine künstlich definierte ‘Integration’, es ist eher Assimilation, wie es sie in akzeptablen Größenordnungen in natürlicher Weise seit Jahrhunderten gegeben hat.“

Rothe-Beinlich schrieb daraufhin bei Twitter, dass Pistner die „Willkommenskultur“ diskreditiere und „Ressentiments in AfD-Manier“ bediene. Die Grünen-Politikerin meinte auch, die CDU müsse klären, ob Pistners Aussagen der Haltung der Partei entsprächen.

Pistner lässt sich nicht mit „Rassist“ oder „Nazi“-Beschimpfungen einschüchtern

Der als Arzt tätige Pistner klagte daraufhin vor dem Landgericht auf Unterlassung und Widerruf. Ein Pressesprecher des Gerichts sagte gegenüber JF, dass es zu einem Vergleich gekommen sei, in dem es darum ging, die Äußerungen in der Form nicht mehr zu wiederholen.

Laut dem Pressesprecher entscheidet das Gericht im September noch über die Gerichtskosten, „der Streitgegenstand ist über den Vergleich erledigt.“

Pistner geht es allerdings nicht nur um diese eine Twitter-Meldung von Astrid Rothe-Beinlich. „Unser Mandant sah die Äußerung als Fortsetzung einer Kampagne“, sagt Pistners Anwalt Gregor Heiland.

Denn schon im Zusammenhang mit der sogenannten Gleicke-Studie war bereits eine ähnliche Aussage über ihn veröffentlicht worden.“

Heiland hofft nun, dass Rothe-Beinlich künftig „derart irreführende Erklärungen“ über seinen Mandanten endgültig unterlassen werde. Er kündigte zudem an, dass sein Mandant auch bei seiner aktuellen ehrenamtlichen politischen Arbeit im Bundesvorstand der Werteunion sich nicht durch „derart faktenfreie Beschimpfungen als Rassist oder Nazi einschüchtern lassen wird“. (er)



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