Weimarer Corona-Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt – auf Bewährung

Ein Weimarer Familienrichter hob während der Corona-Krise unter anderem die Maskenpflicht an zwei öffentlichen Schulen auf. Nun fiel das Urteil.
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Heute wurde das Urteil im Fall des Weimarer Familienrichters gesprochen.Foto: Epoch Times
Von 23. August 2023

Im Prozess gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ist das Urteil am Landgericht Erfurt gefallen. Das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Der Richter sah eine gezielte Herbeiführung des Verfahrens auf Kindeswohlgefährdung und eine Betreuung der dafür angeforderten Gutachten durch Dettmar, um gezielt die Maskenpflicht aufheben zu können. Die Verteidiger des Familienrichters kündigten an, in Revision gehen zu wollen.

Dettmar hatte im April 2021 die Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Staatsschulen wegen Kindeswohlgefährdung aufgehoben. Danach konnten die Kinder der Pestalozzi-Grundschule und der Pestalozzi-Regelschule wieder frische Luft tanken, mussten keine Tests mehr machen und zu ihren Mitschülern Abstand halten.

Die Staatsanwaltschaft sah in der Entscheidung des 60-jährigen Richters jedoch eine Rechtsbeugung und fordert eine dreijährige Haftstrafe für den dreifachen Familienvater. Dettmar habe sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“, meinte die Strafverfolgungsbehörde. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Nun erging das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Die Epoch Times ist vor Ort und im Gespräch mit Richter Dettmar. Weiteres folgt.

Masken ab, Test- und Abstandspflicht weg

Der vorläufig suspendierte Richter vom Amtsgericht Weimar – bei einer Gehaltskürzung von 25 Prozent – ordnete im April 2021 an, dass die Kinder an zwei öffentlichen Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten, sie von der Testpflicht befreit seien und das Abstandsgebot aufgehoben sei. Dabei berief sich der dreifache Familienvater auf drei eigens für den Fall von externen Gutachtern angefertigte umfangreiche Gutachten.

Familienrichter nicht zuständig für Staatsschulen

Die Entscheidung sorgte bundesweit für Aufsehen. Der Beschluss wurde in der Folge gerichtlich wieder aufgehoben, mit der Begründung, dass ein Familiengericht nicht berechtigt sei, öffentlichen Einrichtungen Anweisungen zu erteilen, dies dürften nur Verwaltungsgerichte. Das Thüringer Oberlandesgericht als auch der Bundesgerichtshof bekräftigten, dass Familiengerichte für solche Entscheidungen gar nicht zuständig seien. In der Fachwelt gibt es jedoch in dieser Hinsicht unterschiedliche Auffassungen.

Denn würde man diese Rechtsauffassung konsequent verfolgen, so wären zum Beispiel sexuelle Übergriffe gegen Kinder in Privatschulen mit dem Paragrafen 1666 BGB auf Kindeswohlgefährdung angreifbar und stoppbar, in staatlichen Schulen jedoch nicht. Die Opfer sexueller Gewalt in staatlichen Schulen müssten sich dieser Rechtssprechung zufolge auf langwierige Verwaltungsverfahren einlassen.



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