Heizungen – Auf was hat sich die Ampel geeinigt?

Der politische Kompromiss hat die geplanten Regeln zum Heizungstausch nicht gerade einfacher gemacht. In manchen Punkten scheint danach mehr offen als geklärt. Was ab wann gelten soll und was noch für Zoff sorgen könnte.
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Holzheizungen sollen doch möglich sein.Foto: iStock
Epoch Times14. Juni 2023

Millionen Hausbesitzer und Mieter sollten noch im Sommer mehr Klarheit über die Vorgaben zum Umstieg auf andere Heizungen bekommen. In den meisten Regionen Deutschlands werden Eigentümer nun mehr Zeit für den Heizungstausch bekommen. Erst mal müssen die Kommunen liefern. Doch zentrale Fragen gerade für Hausbesitzer und Mieter sind nach wie vor ungeklärt – und könnten in der Koalition für neue Krisensitzungen sorgen.

Was muss ich beachten, wenn ich neu baue?

Den Ampelplänen zufolge soll in Neubaugebieten ab Januar 2024 die Regel gelten, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden müssen. Das kann den Einbau einer Wärmepumpe bedeuten, den Anschluss an ein Wärmenetz oder andere Optionen wie eine Stromdirektheizung.

Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, sollen erlaubt sein. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft wird jetzt schon in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe eingebaut.

Wer nicht in einem Neubaugebiet baut, soll sich unter Umständen noch an ein bereits verlegtes Gasnetz anschließen dürfen. Das soll aber nur gelten, wenn die Kommune noch keine kommunale Wärmeplanung hat oder ein klimaneutrales Gasnetz geplant ist, ein Netz also, durch das auch klimafreundlich erzeugte Gase fließen können. Es dürfen dann nur solche Gasheizungen genutzt werden, die technisch irgendwann auf klimafreundlichen Wasserstoff umgerüstet werden können.

Was passiert in meinem bestehenden Haus?

Generell gilt: Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden, eine kaputte Heizung darf repariert werden. „Es gibt keinerlei weitere Eingriffe in bestehendes Eigentum“, heißt es in einem Papier der FDP.

Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungen soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen. Zunächst müsse der Staat liefern, betont vor allem die FDP. Das wird bis spätestens 2028 angestrebt.

In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt, hier gilt das Gesetz also bereits 2024. Wo es noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, dürfen erst mal auch noch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.

Sobald die Wärmeplanung vorliegt, soll das nur noch erlaubt sein, wenn ein klimaneutrales Gasnetz vorgesehen ist oder man seine Heizung über Biomasse speist. Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Pellet-Heizungen und Ähnliches sind überall erlaubt.

Warum hat die Wärmeplanung eine Schlüsselrolle?

Der Anschluss an ein Wärmenetz wie die Fernwärme ist die einfachste Option für Hausbesitzer – wenn auch nicht unbedingt die kostengünstigste.

Dafür muss man aber wissen, was die Kommune überhaupt plant. „Wärmeplanung first, das ist die richtige Reihenfolge für die Wärmewende“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags.

Länder und Kommunen sollen daher konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Ob es dann eine Anschlusspflicht an die Fernwärme gibt, ist offen, aber gut möglich. Die Entscheidung liegt nicht beim Bund, sondern in den Ländern. Dafür könnte sprechen, dass sich eine solche Investition nur mit sicheren Abnehmern lohnt – für die Bewohner ist es aber wegen der Monopolsituation womöglich mit hohen Preisen verbunden.

Woher weiß ich, ob meine Kommune schon einen Wärmeplan hat?

Ein Sprecher des Stadtwerkeverbands VKU sagte: „Ob es bereits eine kommunale Wärmplanung gibt oder wie weit diese ist, können Interessierte entweder bei den Rathäusern oder dem Energieversorger vor Ort erfragen. Der Energieversorger kann auch Auskunft darüber geben, ob und wann ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist.“

Aktuell stammt die Energie bei Fernwärme noch zu rund 70 Prozent aus klimaschädlichen, fossilen Energieträgern, vor allem Kohle und Gas. Bis 2045 sollen sie aber treibhausgasneutral sein.

Warum ist der Einsatz von auf Wasserstoff umrüstbaren Gasheizungen umstritten?

Wer auf eine solche Heizung setzt, geht aus Sicht von Experten mehrere Risiken ein. Wenn die Kommune kein klimaneutrales Gasnetz plant, wird der Betrieb dieser Heizungen sehr schwierig. Höchstwahrscheinlich muss man dann doch umrüsten – in einer laut Ampel-Papier „angemessenen Übergangsfrist“, über die man sich aber noch nicht einig ist.

Außerdem soll Gas, wie auch Öl, durch den steigenden CO₂-Preis in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. Aktuell liegt der CO₂-Preis bei 30 Euro pro Tonne Gas, 2026 soll er etwa doppelt so hoch sein. Umweltverbände warnen vor einer „unkalkulierbaren Kostenfalle“. Zugleich werden voraussichtlich große Mengen an Wasserstoff für den klimafreundlichen Umbau der Industrie gebraucht. Umstritten ist, wie viel dann überhaupt fürs Heizen in Wohngebäuden übrig ist.

Er selbst gehe davon aus, „dass Wasserstoff im Wärmebereich eher eine untergeordnete Rolle spielen wird, weil wir Wasserstoff im industriellen Bereich vor allen Dingen brauchen“, sagte der SPD-Klimaexperte Matthias Miersch am Mittwoch. Es sei aber auch möglich, dass in manchen Gebieten Deutschlands Wasserstoff künftig die ideale Lösung werde. Deshalb sei es gut, sich diese Möglichkeit offenzuhalten. Der VKU schätzt, dass in Zukunft in Deutschland mit bis zu 20 Prozent mit Wasserstoff geheizt wird, hauptsächlich über Fernwärme. Wärmepumpen würden rund 40 Prozent ausmachen.

Bevor sie eine umrüstbare Gasheizung einbauen, sollen Hauseigentümer nach den Plänen der Koalition aber verpflichtend über die Risiken aufgeklärt werden. Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft betonte, Unternehmen würden bei einer solchen Beratung keine Heizung empfehlen, die dauerhaft sehr teuer werde. Auf der anderen Seite gebe es auch Gebiete mit dauerhafter Gasversorgung, etwa weil dort auch Unternehmen angesiedelt seien.

Wo ist noch politischer Klärungsbedarf?

Das Heizungsgesetz ist auch nach dem Ampel-Kompromiss noch lange nicht fertig. Vor einem Beschluss, der spätestens am 7. Juli angestrebt ist, müssen die Ausschüsse des Bundestags und womöglich auch noch einmal höhere Ebenen der Fraktionen ran. Offen sind etwa Übergangsfristen. Auch unklar ist, bis zu welchem Alter die Austauschpflicht gelten soll. Denn ältere Eigentümer bekommen womöglich nicht mehr die dafür nötigen Kredite.

Die größten Streitfragen in der Koalition dürften sich aber beim Mieterschutz und bei der Ausgestaltung der staatlichen Förderung ergeben.

Im Einigungspapier ist die Rede von einer „weiteren Modernisierungsumlage“. Hausbesitzer sollen Kosten für eine neue Heizung auf ihre Mieter umlegen können – allerdings nur, wenn diese finanziell auch profitieren. Details sind völlig offen. Auch wie viel Geld vom Staat es für den Austausch gibt, ist unklar. Genau wie die Frage, ob man nur bis zu einem bestimmten Einkommen Anspruch auf Förderung bekommt. (dpa/red)



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