Wenig Nachfrage nach Faeser’s Visa für Erdbebenopfer

Die vereinfachten Visa für syrische und türkische Erdbebenopfer sind „zahlenmäßig nicht begrenzt“, erklärt die Bundesregierung. Nun gibt es erste Zahlen zu den auf drei Monate begrenzten Visa.
Titelbild
Die Einreise erfolgt oft per Flugzeug über den Frankfurter Flughafen.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Von 6. April 2023

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte nach dem schweren Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion an, im Rahmen eines vereinfachten Visa-Verfahrens zügig Einreiseerlaubnisse für betroffene Erdbebenopfer auszustellen, deren Familien Angehörige in Deutschland haben. Die Visa sollten auf drei Monate begrenzt sein. Nun gibt es konkrete Zahlen dazu, wie viele das Angebot bisher angenommen haben.

Mit Stand vom 13. März 2023 wurden bisher 2.300 Visa im Rahmen des vereinfachten Visumverfahrens erteilt, heißt es in einer aktuellen Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage. Gleichzeitig erklärte die Bundesregierung, dass die Vergabe von Schengen-Visa im vereinfachten Verfahren an vom Erdbeben betroffene türkische Staatsangehörige derzeit zahlenmäßig nicht begrenzt wäre.

Wie lange sie bestehen bleibt, hänge an dem Bestehen einer „aktuellen und individuellen Notlage“ der Betroffenen aufgrund des Erdbebens ab, heißt es weiter.

Visa sollen Hilfs- und Versorgungssituation vor Ort entlasten

Konkreter Hintergrund für diese Art von Hilfsmaßnahme soll die große Hilfsbereitschaft in Deutschland sein. Zum Zweiten könnte man mit dem Visa-Verfahren zu einer Entlastung der Hilfs- und Versorgungssituation vor Ort beitragen.

Mit den vereinfachten Visa-Anträgen von syrischen oder türkischen Erdbebenopfern zur Aufnahme in Deutschland ist eine Verpflichtungserklärung ihrer hier lebenden Angehörigen verbunden. Sie sollen für den Unterhalt des aufgenommenen Erdbebenopfers innerhalb der drei Monate sorgen. Falls während dieser Zeit ein Asylantrag gestellt wird, verlängert sich die Verpflichtung zur Übernahme der Lebenshaltungskosten für die Familienangehörigen, erklärt das Innenministerium.

Dabei ist die Aufnahme von Angehörigen dritten Grades (Onkel oder Nichten) nicht möglich. Außerdem müssten die Antragsteller die Absicht haben, Deutschland innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums auch wieder zu verlassen.

Innenministerium: Gute Chance auf Asyl für Erdbebenopfer

Allerdings erklärte das Bundesministerium des Innern und für Heimat gegenüber der „Welt“ im Februar, dass die Erdbebenopfer eine gute Chance hätten, auf Dauer mithilfe eines Asylantrages in Deutschland bleiben zu können.

Auf die Frage der AfD-Bundestagsfraktion, ob die Bundesregierung zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen, in denen Menschen in anderen Staaten Opfer von Naturkatastrophen werden, diesen Menschen auch eine Einreise nach Deutschland ermöglichen will, antwortete die Bundesregierung ausweichend. Zu hypothetischen Fragen wolle man sich nicht äußern, heißt es.

Kosten blieben oft an Bund und Ländern hängen

Innerhalb der Migrationskrise ab 2013 haben fast alle Bundesländer die Aufnahme von syrischen Kriegsflüchtlingen per vereinfachtem Visum ermöglicht. Privatpersonen oder religiöse Gruppen brauchten dazu ähnlich wie jetzt bei den Erdbebenopfern nur eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass sie die Lebenshaltungskosten für die Flüchtlinge übernehmen.

Allerdings wurden oft, auch nach juristischen Auseinandersetzungen, die Kosten von Bund und Ländern mithilfe von Steuermitteln übernommen. Die Bürgen beriefen sich dabei darauf, nur unzureichend über die anfallenden Summen im Falle von Arbeitslosigkeit der Flüchtlinge informiert worden zu sein. Zudem wäre die Solvenz der Bürgen oftmals auch nicht ausreichend geprüft worden, hieß es.

Wie die jetzige AfD-Anfrage ergab, sind laut Bundesregierung zum Stand 31. Januar 2023 bisher 28.928 Visa im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme zugunsten „syrischer Schutzsuchender“ erteilt worden. Einige der Landesaufnahmeprogramme würden auch jetzt noch laufen.

Wie viele Personen dann tatsächlich auch eingereist sind, weiß die Bundesregierung nicht. Auch wie hoch die Gesamtkosten für den deutschen Staat sind – aufgrund der Nichtzahlung der Bürgen – weiß die Bundesregierung auch nicht.

Einreisen von Abu Dhabi bis Sofia

Was sich allerdings zeigt ist, dass die „syrischen Schutzsuchenden“ aus den unterschiedlichsten Regionen nach Deutschland einreisen. Denn die Visaanträge müssen bei den deutschen Auslandsvertretungen vor Ort gestellt werden.

So finden sich folgende Ausreise-Städte wieder: Beirut (15.064), Istanbul (5.870), Erbil (3.606), Ankara (2.230), Izmir (1.005), Amman (600), Kairo (404), Abu Dhabi (94), Dubai (33), Doha (20), Sofia (2).

Spitzenreiter der Bundesländer, die das angestrebte Ziel der „syrischen Schutzsuchenden“ waren, ist Nordrhein-Westfalen mit 8.708 Aufnahmeanträgen. Dann folgt Niedersachsen mit 5.236 Anträgen. Schlusslichter sind Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland mit 111 beziehungsweise 52 Anträgen.



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