Widerstand bei der FDP gegen neues Infektionsschutzgesetz

Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Parteivorsitzender und Bundesratsvizepräsident.
Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Parteivorsitzender und Bundesratsvizepräsident.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times8. August 2022

Gegen das geplante neue Infektionsschutzgesetz regt sich Widerstand bei der FDP. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte der „Welt“ vom Montag, das von Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelte Corona-Maßnahmenkonzept bedürfe „in den weiteren Beratungen noch einiger Überarbeitungen“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekundete seine Unterstützung für den Gesetzentwurf.

Kubicki kritisierte insbesondere die geplanten Regelungen, die Maskenpflichten ermöglichen sollen. Warum eine solche „im Freien verhängt werden kann, ist mir nicht klar“, sagte der stellvertretende FDP-Chef. Er gehe davon aus, dass der Entwurf verändert werde. „Marco Buschmann weiß, dass die FDP-Fraktion sehr selbstbewusst ist.“

Auch der Abgeordnete Frank Schäffler verlangte „dringend“ Nachbesserungen. Er halte „die Möglichkeit einer landesweiten Hotspot-Regelung für einen Rückschritt“, sagte er der „Welt“. Auch die Möglichkeit der Maskenpflicht an Schulen sei ein Ärgernis. Der FDP-Parlamentarier Christoph Hoffmann sagte der Zeitung: „Ich bin mir sicher, dass das Infektionsschutzgesetz in der jetzigen Form keine Mehrheit finden wird.

Allerdings verteidigte FDP-Fraktionschef Christian Dürr die Vorlage gegen Kritik. Die FDP habe erreicht, dass es „keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe wie Lockdowns, Ausgangssperren, Schulschließungen oder Kontaktbeschränkungen mehr geben“ werde, sagte Dürr.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte in Berlin: „Der Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und er findet auch die Unterstützung des Bundeskanzlers.“ Er müsse jetzt miteinander diskutiert und dann rechtzeitig verabschiedet werden.

Nach dem Gesetzentwurf von Lauterbach und Buschmann soll bundesweit weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeugen sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Bundesländer sollen ab Oktober ferner selbst entscheiden können, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. (afp)



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