Wolf-Alarm: Wald-Kita geschlossen, Bewohner vor Wald gewarnt – Gesetz soll Abschuss erleichtern

Gerade geht ein Gesetzentwurf um den Wolf durch den Prozess der Instanzen. Viel zu lange hatte man dem Treiben der sich ausbreitenden Wölfe im dicht besiedelten Deutschland zugesehen, glauben viele.
Titelbild
Ein Wolf.Foto: iStock
Epoch Times20. Dezember 2019

Einst wurde der Wolf im Kampf um lebenswichtige Ressourcen gejagt und bekämpft. In West- und Mitteleuropa wurde er nahezu ausgerottet. Seit Beginn dieses Jahrhunderts stabilisierten sich durch Schutzmaßnahmen die Bestände und nahmen kontinuierlich zu, wodurch nun ein Folgeproblem entstand. Erneut geriet der Wolf in Konflikt mit dem Menschen.

In dicht besiedelten und wirtschaftlich genutzten Arealen ist kein konfliktfreies Zusammenleben mit dem Wolf möglich. Für Wolfsromantik hat dort aus gutem Grund niemand Verständnis,“ so CDU-Fraktionsvize Gitta Connemann.

Auch der Union sei der Schutz des Wolfes wichtig, so Connemann: „Aber dieser muss Grenzen haben.“ Laut der Politikerin würden die Wolfsrisse inzwischen Existenzen bedrohen und in den betroffenen Gebieten Angst verbreiten.

Wald-Kita geschlossen und Warnung an die Bevölkerung

Er trägt den sinnlichen Namen „GW1430m“ und scheint sich im Forst Christianslust im Ditthmarschen-Kreis in Schleswig-Holstein niedergelassen zu haben. Erst am Donnerstag schlug der Wolf hier zu, tagsüber, nur rund fünf Kilometer entfernt von der Johanniter-Waldkita Christianslust.

Bereits zuvor wurden die Kinder von einer Wolfsbetreuerin für ein Zusammentreffen mit dem Raubtier vorbereitet. Nun wurden die Kinder vorsorglich im Nachbarort untergebracht. Viele der Schäfer hätten nach der Angriffsserie der letzten Woche ihre Schafe von der Weide geholt, erklärte ein lokaler Behördenmitarbieter laut „Bild“.

Wir wissen nicht, wie der Wolf reagiert, wenn auf einmal seine Beutetiere weg sind. Ob er sich dann vielleicht andere Ziele sucht? Das Risiko wollten wir nicht eingehen,“ sagt Marco Strufe vom Amt Burg-St.Michaelisdonn.

Die Gemeinde rät demnach, den Wald zu meiden, der bisher ein beliebtes Ziel für Spaziergänger war, so das Blatt.

Wolfs-Alarm in Deutschland

Die aktuellen Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) sind alarmierend.

Wurden 2017 noch 1.667 Nutztiere – hauptsächlich Schafe – von Wölfen getötet oder verletzt, waren es 2018 bereits 2.067 Fälle, fast 500 davon in Niedersachsen und mit jeweils mehr als 400 Fällen in Brandenburg und Sachsen.

In Deutschland sollen demnach 105 Wolfsrudel, 25 Pärchen und 13 Einzeltiere leben und jagen.

Immer höhere Zäune keine Lösung

Aufgrund dieser Entwicklung forderte Bauernverbandschef Joachim Rukwied die Bejagung der Wölfe, da ansonsten die Haltung von Schafen, Rindern oder Pferden auf Weiden unmöglich gemacht werde, so Rukwied gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ, Donnerstagsausgabe). Laut DBBW wurden Ausgleichszahlungen in Höhe von 235.000 Euro für getötete Tiere gezahlt und 2,4 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen (Zäune, etc.) gefordert. Laut Rukwied reicht das nicht.

Die Antwort kann nicht ein Wettrüsten beim Herdenschutz mit immer höheren Zäunen sein, sondern muss ein aktives und konsequentes Management des Wolfsbestandes sein.“

Auch für Pferdehalter besteht Wolfsgefahr, obwohl die Tiere nicht zur primären Beute von Wölfen gehören. 2015 gab es drei und 2017 zwei und 2018 fünf Fälle, in denen Tiere verletzt oder getötet wurden, darunter sechs Fohlen und ein Shetlandpony. In fünf Fällen wurden die Tiere getötet oder waren so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden mussten.

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Gesetzentwurf im Bundestag

Am Donnerstag, 19. Dezember, beschloss der Deutsche Bundestag mit 361 zu 257 Gegenstimmen eine Änderung des Paragrafen 45a des Bundesnaturschutzgesetzes zum „Umgang mit dem Wolf“.

In dem von der Regierungskoalition vorgeschlagenen Entwurf heißt es, dass künftig in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen – besagt der Gesetzentwurf, dem nun der Bundesrat (Ländervertretung) und die Bundesregierung noch zustimmen müssen. (sm)

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