ZDF verteidigt Böhmermanns Auftritt vor der Staatsanwaltschaft

Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz "grober Stilmittel", unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprächen, so das ZDF am Donnerstag.
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Jan Böhmermann trägt Schmähgedicht vorFoto: ZDF, über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times14. April 2016

Das ZDF hat Jan Böhmermanns "Schmähkritik"-Auftritt vor der Staatsanwaltschaft Mainz verteidigt.

Die am Donnerstag abgegebene Stellungnahme stütze sich auf eine Expertise der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, wonach die in Rede stehende Sequenz einschließlich des so genannten "Schmähgedichts" rechtlich zulässig gewesen und die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden seien, so der Sender.

Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz "grober Stilmittel", unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprächen, so das ZDF am Donnerstag.

"Es liege im Wesen der Satire, durch gezielte Überzeichnungen, die auch darauf angelegt sind, Emotionen und Reaktionen beim Publikum auszulösen, auf ein Thema aufmerksam zu machen und Kritik zu üben", heißt es in der Stellungnahme weiter. Es sei in der Sendung Böhmermanns nicht nur um eine satirische Auseinandersetzung mit dieser Reaktion und dem rechtlichen Begriff der Schmähkritik, sondern auch darum gegangen, die Rezeption solcher satirischer Stilmittel in der digitalen Medienöffentlichkeit zu thematisieren.

"Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen", so das ZDF. Trotzdem habe der Sender am Tag nach der Ausstrahlung entschieden, das umstrittene "Schmähgedicht" nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage "nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht". Dies sei jedoch von der strafrechtlichen Bewertung der in Rede stehenden Sequenz klar zu trennen.

(dts Nachrichtenagentur)



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