Zeugenvernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Darmstadt (dpa) - Der Richter hat im Prozess um den Tod der Studentin Tugce die Öffentlichkeit von der Vernehmung zweier minderjähriger Zeuginnen ausgeschlossen. Die beiden Mädchen sollen in der Tatnacht vom Angeklagten Sanel M. und seinen…
Epoch Times24. April 2015
Der Richter hat im Prozess um den Tod der Studentin Tugce die Öffentlichkeit von der Vernehmung zweier minderjähriger Zeuginnen ausgeschlossen.

Die beiden Mädchen sollen in der Tatnacht vom Angeklagten Sanel M. und seinen Begleitern in der Damentoilette eines Offenbacher Fast-Food-Lokals belästigt worden sein. Tugce soll den beiden jungen Mädchen geholfen haben. Der Vorsitzende Richter Jens Aßling begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit damit, dass die Zeuginnen im Alter von 13 beziehungsweise 14 Jahren geschützt werden sollten.

Sanel M. muss sich seit Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Er soll Tugce Mitte November vergangenen Jahres auf dem Parkplatz des Schnellrestaurants mit der flachen Hand so geschlagen haben, dass sie stürzte und ins Koma fiel, aus dem sie nicht mehr erwachte. Zum Prozessauftakt hatte er den Schlag auf Tugce zugegeben und sein Bedauern geäußert.

(dpa)

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