EuGH-Generalanwalt hält deutsche Pkw-Maut für rechtmäßig

Ein wichtiger Gutachter am Europäischen Gerichtshof hält die deutsche Pkw-Maut für rechtens. Ausländische Fahrzeughalter würden nicht diskriminiert, erklärte Generalanwalt Nils Wahl in Luxemburg.
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Verkehrsminister Dobrindt hatte mit der EU-Kommission Änderungen der seit 2015 geltenden Maut-Gesetze vereinbart.Foto:  Bernd Wüstneck/dpa
Epoch Times6. Februar 2019

Die Erfolgsaussichten einer Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut sind erheblich gesunken. Der zuständige Generalanwalt in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sprach sich am Mittwoch dafür aus, die Klage abzuweisen. Er sieht in der Abgabe keine Diskriminierung ausländischer Autofahrer. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem „nächsten wichtigen Schritt“ zur Einführung der Maut. (Az. C-591/17)

Das umstrittene Mautsystem soll im Oktober 2020 starten, nachdem die Einführung der Abgabe nach langem Streit bereits im Frühjahr 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Autofahrer müssen demnach für die Benutzung deutscher Autobahnen Vignetten kaufen, wobei deutsche Fahrzeugbesitzer über die Kfz-Steuer entlastet werden sollen.

Unter anderem dagegen wendet sich Österreich mit seiner Vertragsverletzungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof. In dem Verfahren wird das Land von den Niederlanden unterstützt. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 zunächst auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, dies aber nach Änderungen der Maut-Regelungen wieder eingestellt. Daraufhin zog Österreich 2017 vor den EuGH.

Der Schlussantrag des zuständigen Generalanwalts bedeutet nun einen kräftigen Dämpfer für die Klage. Der Gerichtshof ist zwar nicht an die Entscheidungsvorschläge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen.

Generalanwalt Nils Wahl zeigte sich in seinem Antrag überzeugt, dass die geplante Entlastung deutscher Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstelle. Die deutschen Behörden hätten völlig zu Recht die Ansicht vertreten, dass die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragenen Kosten des Autobahnnetzes gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten. Dies schließe ausländische Autofahrer ein.

Zudem hätten die Behörden zu Recht angenommen, dass deutsche Fahrzeughalter „einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl der Infrastrukturabgabe als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen“.

Bundesverkehrsminister Scheuer erklärte, er sei erleichtert und fühle sich bestätigt. Der Generalanwalt habe Deutschland Recht gegeben. Die Maut sei europarechtskonform und die Finanzierung der deutschen Infrastruktur durch alle Nutzer sei richtig und schaffe Gerechtigkeit.

Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer machte sich keine Illusionen über die Erfolgsaussichten der Klage vor dem EuGH. Die Letztentscheidung liege bei den Richtern, die aber in der Regel der Empfehlung des Generalanwalts folgten, erklärte Hofer. Er kündigte zugleich für den Fall eines entsprechenden Urteils an, die Anwendung des deutschen Maut-Prinzips in Österreich zu prüfen. Das Modell lasse sich auch auf andere Bereiche wie etwa die Studiengebühren anwenden.

Auch in Deutschland bleibt die Pkw-Maut umstritten. Grüne und FDP wandten sich erneut entschieden gegen die Pläne. Selbst wenn die Maut europarechtlich zulässig sei, „heißt das nicht, dass das Projekt sinnvoll ist“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stephan Kühn. Es bleibe „ein teures Stammtischprojekt der CSU“. Der FDP-Abgeordnete Oliver Luksic forderte einen „sofortigen Stopp des CSU-Projekts“. Es sei schon seit langem klar, dass die Maut nur Kosten verursachen werde. (afp)



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