Neuer EU-Kommissionspräsident braucht doppelte Mehrheit

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Europäische Flaggen in Straßburg.Foto: Istock
Epoch Times23. Mai 2019

Nach der Europawahl beginnt das Rennen um den Posten des neuen EU-Kommissionspräsidenten. Wer Nachfolger von Amtsinhaber Jean-Claude Juncker werden will, braucht eine doppelte Mehrheit, um den Job zu bekommen: Erst müssen ihn die Staats- und Regierungschefs vorschlagen und dann muss das Europaparlament mehrheitlich zustimmen.

Für den Vorschlag der Staats- und Regierungschefs ist eine „verstärkte qualifizierte Mehrheit“ notwendig. Dies sind mindestens 72 Prozent der 28 Mitgliedstaaten, die gleichzeitig für wenigstens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen.

376 Abgeordnete müssen zustimmen

Mindestens müssen sich also 21 Mitgliedstaaten mit entsprechender Bevölkerung hinter einen Kandidaten stellen. Für eine Sperrminorität wären umgekehrt mindestens acht EU-Länder nötig, darunter mehrere große. Enthaltungen gelten als Gegenstimme.

Das EU-Parlament muss den vorgeschlagenen Kandidaten laut Artikel 17 EU-Vertrag dann „mit der Mehrheit seiner Mitglieder“ wählen.

Bei 751 Abgeordneten sind das mindestens 376 Abgeordnete. Wird der Kandidat abgelehnt, müssen die Staats- und Regierungschefs dem Parlament „innerhalb eines Monats“ einen neuen Kandidaten vorschlagen. Danach stimmen die Abgeordneten erneut ab. Auch hier ist eine Mehrheit der Mandate im Parlament nötig. (afp)



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