Rechtsgerichtete „Brexit Party“ in Großbritannien offiziell anerkannt

Die rechtsgerichtete Partei "Brexit Party" ist von den Behörden Großbritanniens offiziell anerkannt worden. Die Partei sei mit dem Ziel geschaffen worden, bei den Europawahlen in den Ring zu steigen, falls Großbritannien dann noch EU-Mitglied ist.
Titelbild
Britisches Parlament in London.Foto: Dan Kitwood/Getty Images
Epoch Times9. Februar 2019

Die von dem britischen Politiker Nigel Farage unterstützte „Brexit Party“ ist von den Behörden des Vereinigten Königreichs offiziell anerkannt worden. Die Partei sei registriert worden, sagte eine Sprecherin der britischen Wahlkommission am Freitag der Nachrichtenagentur AFP.

Sollte der für Ende März geplante EU-Austritt Großbritanniens verschoben werden, könnte die „Brexit Party“ damit bei den Europawahlen im Mai antreten.

Farage, langjähriger Chef der rechtsgerichteten „UK Independence Party“ (Ukip), stellte sich hinter die Neugründung. Diese sei mit seiner „vollen Unterstützung“ erfolgt, sagte er der Zeitung „Daily Telegraph“. Die Partei sei mit dem Ziel geschaffen worden, bei den Europawahlen in den Ring zu steigen, falls Großbritannien dann noch EU-Mitglied ist.

Er selbst stehe für eine Kandidatur bereit, sagte Farage. Zudem seien bei der „Brexit Party“ hunderte weitere Bewerbungen möglicher Kandidaten eingegangen. Auch Spenden in „bedeutendem“ Umfang seien getätigt worden.

Angeführt wird die Partei von der früheren Ukip-Funktionärin Catherine Blaiklock. Sie geht nach eigenen Worten davon aus, dass „tausende“ Anhänger der Konservativen von Premierministerin Theresa May zu der neuen Formation überlaufen werden.

Farage, der die Ukip 1993 mit gegründet hatte und mehrere Jahre als Parteichef führte, war einer der Hauptinitiatoren des Referendums über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Nach dem erfolgreichen Brexit-Votum im Jahr 2016 gab er den Parteivorsitz ab. Im vergangenen Dezember trat er schließlich aus. Ukip sei „nicht die Brexit-Partei, die unser Land so dringend benötigt“, erklärte er zur Begründung. (afp)



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