Schottische Regierungschefin leitet Schritte zum Unabhängigkeitsreferendum ein

Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon sagte am Montag, sie werde vom Regionalparlament in der kommenden Woche die Vollmacht einholen, sich mit der britischen Regierung über die Abhaltung der Volksabstimmung zu verständigen. In London wurde derweil mit der Billigung des Brexit-Verfahrens durch das Parlament noch am Abend gerechnet.
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SymbolbildFoto: Jeff J Mitchell/Getty Images
Epoch Times14. März 2017

Neun Monate nach dem Brexit-Votum leitet die Regierung Schottlands erste Schritte für ein neues Unabhängigkeitsreferendum ein: Regierungschefin Nicola Sturgeon sagte am Montag, sie werde vom Regionalparlament in der kommenden Woche die Vollmacht einholen, sich mit der britischen Regierung über die Abhaltung der Volksabstimmung zu verständigen. In London wurde derweil mit der Billigung des Brexit-Verfahrens durch das Parlament noch am Abend gerechnet.

Als Zeitpunkt für das schottische Referendum nannte Sturgeon in Edinburgh einen Termin zwischen Ende 2018 und Anfang 2019. Zu diesem Zeitpunkt wären die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über einen Austritt noch nicht abgeschlossen.

Die Chefin der für die Unabhängigkeit eintretenden Schottischen Nationalpartei (SNP) schloss zugleich nicht aus, dass sie mit der britischen Regierung zu einem „Kompromiss“ kommen könnte. Allerdings seien ihre bisherigen Anträge, Schottland im europäischen Binnenmarkt zu belassen, in London auf eine „Mauer der Unnachgiebigkeit“ gestoßen.

Die britische Regierung reagierte mit scharfer Kritik auf Sturgeons Vorstoß. Der  von ihr geplante Volksentscheid wäre „spalterisch“ und würde „zum schlimmstmöglichen Zeitpunkt“ zu einer „enormen wirtschaftlichen Unsicherheit führen“, erklärte Downing Street. Die schottische Regierung solle sich vielmehr darum bemühen, ihre internen Angelegenheiten „gut zu verwalten“.

Die Debatte um eine Loslösung Schottlands vom Vereinigten Königreich war nach dem Brexit-Referendum vom vergangenen Juni erneut in Schwung gekommen. Während die Gesamtheit der britischen Wähler mehrheitlich für den Austritt Großbritanniens aus der EU stimmte, votierten in Schottland 62 Prozent der Wähler für den Verbleib. Unabhängigkeitsbefürworter argumentieren nun, ein unabhängiges Schottland könne Mitglied der EU werden.

Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte am Montag, die Behörde kommentiere keine Fragen, welche die „interne rechtliche oder Verfassungsordnung unserer Mitgliedstaaten“ beträfen.

Die britische Premierministerin Theresa May lehnt ein neuerliches Unabhängigkeitsreferendum ab. Das Referendum im Jahr 2014 sei eindeutig gegen die Unabhängigkeit ausgefallen, argumentiert sie. Bei der damaligen Volksabstimmung hatten 55 Prozent der Teilnehmer gegen eine Loslösung Schottlands von Großbritannien gestimmt.

Sturgeon hält dagegen, durch das Brexit-Votum seien die Karten neu gemischt worden. Jüngsten Umfragen zufolge schwindet in Schottland der bisherige Vorsprung der Gegner der Unabhängigkeit. Die SNP will ihrer Forderung nach Trennung von London bei einer am Freitag beginnenden Parteikonferenz Nachdruck verleihen.

Sollte die Debatte im britischen Unterhaus und später im House of Lords mit der Zustimmung zum Text über den Brexit enden, könnte dieser bereits am Dienstag mit der Unterschrift von Königin Elizabeth II. Gesetzeskraft erlangen.

May hatte vor Monaten mitgeteilt, dass sie die Absicht ihres Landes zum Austritt aus der Europäischen Union nach Artikel 50 bis Ende März offiziell verkünden werde. Danach besteht eine Zweijahresfrist zum Abschluss der Verhandlungen mit der EU.

Der Brexit-Verhandlungsführer der EU-Kommission, Michel Barnier, hat sich dafür ausgesprochen, die Verhandlungen vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 zu beenden.

Der britische Brexit-Minister David Davis hatte die Abgeordneten am Sonntag aufgefordert, May vor den Verhandlungen mit der EU keine Steine in den Weg zu legen. Die Mitglieder des Oberhauses hatten bei ihrer Lesung Änderungen am Gesetzentwurf des House of Commons vorgenommen.

Sie stimmten unter anderem für eine Zusatzklausel, wonach die Parlamentarier die Vereinbarung mit der EU annehmen oder ablehnen können. Kritiker hatten moniert, dies laufe auf ein Veto-Recht des Parlaments hinaus, das die Verhandlungsposition der britischen Regierung in Brüssel schwäche.

Das Unterhaus kann den Zusatz wieder streichen, bevor die Gesetzesvorlage zurück ins Oberhaus geht. Eine erneute Änderung durch die Lords wurde nicht erwartet. (afp)



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