Staatsanwälte fordern bis zu 25 Jahre Haft für Separatisten

Die spanische Staatsanwaltschaft hat im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien 25 Jahre Haft für den früheren Vizepräsidenten der Region, Oriol Junqueras, gefordert.
Titelbild
Tausende Menschen marschieren mit einem Banner "Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht" zum Parlament von Katalonien.Foto: Nicolas Carvalho Ochoa/Archiv/dpa
Epoch Times2. November 2018

Die spanische Staatsanwaltschaft hat hohe Haftstrafen für führende Politiker der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung gefordert.

Die höchste Strafe von 25 Jahren Gefängnis wegen Rebellion verlangte sie für den ehemaligen stellvertretenden Regionalpräsidenten Oriol Junqueras, wie sie am Freitag erklärte. Dagegen setzt sich der Generalstaatsanwalt für eine deutlich geringere Haftstrafe für Junqueras ein – bei ihm taucht der Vorwurf der Rebellion nicht mehr auf.

In einem Schreiben an den Obersten Gerichtshof kündigte die Anklagebehörde an, dass sie für insgesamt zwölf katalanische Politiker Haftstrafen ab sieben Jahren beantragen werde: Die zweithöchste Strafe von 17 Jahren forderte sie für die frühere Präsidentin des katalanischen Regionalparlaments, Carme Forcadell, sowie für die Chefs zweier mächtiger Unabhängigkeitsbewegungen, Jordi Sánchez und Jordi Cuixart. Für sechs weitere Vertreter verlangte sie lediglich eine Geldstrafe wegen „schweren Ungehorsams“.

In einem separaten Fall kündigte sie an, für führende Vertreter der katalanischen Regionalpolizei Haftstrafen zwischen vier und elf Jahren zu beantragen. Dem damaligen Polizeichef Josep Lluís Trapero und seinen Kollegen warf sie ebenfalls Rebellion vor. Diese hatten sich unter anderem der Anordnung Madrids widersetzt, das Referendum notfalls mit Gewalt zu verhindern.

Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest, doch wird allgemein mit seinem Beginn für Anfang des kommenden Jahres gerechnet.

Der Streit um die Unabhängigkeitsbestrebung Kataloniens war vor über einem Jahr eskaliert, als der damalige Regionalpräsident Carles Puigdemont trotz eines Verbots des Obersten Gerichts ein Referendum organisierte. Nach dem Votum für einen eigenständigen Staat Katalonien – bei allerdings geringer Beteiligung – rief die Regionalregierung Ende Oktober einseitig Kataloniens Unabhängigkeit aus.

Die spanische Zentralregierung unter dem damaligen konservativen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy reagierte umgehend: Sie setzte die Regionalregierung ab und ließ mehrere Unabhängigkeitsbefürworter unter anderem wegen Rebellion inhaftieren. Puigdemont und ein Teil seiner Kabinettsmitglieder flohen ins Ausland.

Seit Anfang Juni regieren in Madrid die Sozialisten unter Ministerpräsident Pedro Sánchez. Dieser setzt anders als sein Vorgänger Rajoy auf Dialog, um den Konflikt zu entschärfen. Dass der Generalstaatsanwalt den Vorwurf der Rebellion nun durch den weniger schwerwiegenden Anklagepunkt der Volksverhetzung ersetzen will, wie sein Büro mitteilte, könnte ein weiterer Hinweis auf die neue Strategie Madrids sein.

Der Vorwurf der Rebellion ist im Fall der spanischen Unabhängigkeitsbefürworter umstritten. Das spanische Recht definiert Rebellion als „öffentlichen und gewaltsamen Aufstand“. Rechtsexperten weisen jedoch daraufhin, dass es während des Prozesses zu keinen gewaltsamen Akten der Unabhängigkeitsbefürworter gekommen sei – dafür aber auf Seiten der Polizisten, die das Referendum verhindern sollten.

Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentierte, die Anführer der Unabhängigkeitskampagne seien sich des potenziellen Risikos bewusst gewesen: Sie hätten vorgesehen, die Abspaltung „mit allen Mitteln durchzusetzen“ – „darunter auch – in dem Wissen, dass der Staat diese Situation nicht hinnehmen wird – alle Gewalt, die nötig sein könnte, um das anvisierte kriminelle Ergebnis durchzusetzen“. (afp)



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