Pro Asyl und Deutscher Städtetag für Verlängerung des EU-Schutzstatus

Der automatische Schutzstatus für Ukrainer in der EU gilt noch bis zum 4. März. Der Deutsche Städtetag und die NGO Pro Asyl fordern eine schnelle Verlängerung. Rund ein Viertel der vier Millionen Geflüchteten lebt in Deutschland.
Ukrainische Fans im Bremer Weserstadion.
Das Archivbild zeigt ukrainische Fußballfans im Bremer Weserstadion.Foto: Marcus Brandt/dpa
Von 23. August 2023

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hat eine schnelle und frühzeitige Verlängerung des besonderen Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge in der EU gefordert. Augenblicklich ist der Status für vier Millionen Betroffene nur bis zum 4. März 2024 festgeschrieben. Ein Ende der Kämpfe zwischen Russland und der Ukraine ist nicht in Sicht.

„Alles andere als eine Verlängerung des temporären Schutzes für aus der Ukraine geflohene Menschen wäre angesichts der Entwicklung des Kriegs absurd“, erklärte ein Pro-Asyl-Sprecher gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Deshalb seien nun die „EU-Innenminister und -Innenministerinnen“ gefragt. Diese sollen nach Vorstellungen der Organisation „möglichst schnell offiziell“ eine entsprechende Entscheidung treffen, „damit die Menschen mehr Sicherheit haben und die Behörden sich entsprechend vorbereiten können“.

Berliner Ausländerbehörde fordert Klarheit

Engelhard Mazanke, der Leiter der Berliner Ausländerbehörde, sieht das nach NOZ-Angaben ähnlich. Jene Ukrainer, die sich wegen des Krieges in Deutschland aufhielten, würden „nachvollziehbar“ gerne Klarheit haben: Um beispielsweise einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, sei eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr vorgeschrieben.

Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, schloss sich Mazankes Forderung im Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) an. Eine frühzeitige Verlängerung des Schutzstatus habe sich bereits bewährt, „vor Ort vieles erleichtert“ und zudem die Ausländerbehörden entlastet.

Städtetag will „atmendes“ Finanzierungssystem

„Die Bereitschaft der Städte, geflüchteten Menschen Schutz und Hilfe zu gewähren, besteht unverändert fort“, erklärte Dedy, „die Städte stoßen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aber zunehmend an ihre Grenzen“. Deshalb müsse es spätestens mit der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Scholz im November 2023 eine verbindliche, dauerhafte und automatische Anpassung der Geldzuschüsse für die lokalen Integrationskosten geben:

In den nächsten Monaten muss es weiter darum gehen, ein zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbartes atmendes System der Finanzierung solide miteinander abzustimmen – ein Finanzierungssystem, das sich steigenden Flüchtlingszahlen anpasst.“ (Helmut Dedy)

Eine solche Lösung für die Finanzierung sei aber „nur der erste Schritt“: „Wir haben noch etliche andere Baustellen: Integrationsangebote wie Sprachkurse und Erstorientierungskurse müssen ausgebaut werden, und es fehlt an Wohnraum, Kita- und Schulplätzen“, mahnte Dedy.

Derzeit halten sich etwas über eine Million Ukrainer in Deutschland auf. Im Juli 2023 hatte eine Umfrage unter 7.000 von ihnen ergeben, dass 44 Prozent zumindest noch einige Jahre, vielleicht auch für immer dableiben wollen.

Die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene

Hintergrund ist die EU-Richtlinie „zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene“ auf dem Territorium der EU-Staaten. Sie gewährt die Rechte auf Aufenthalt, auf den Zugang zu Wohnraum, Arbeitsmarkt, Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Minderjährige Flüchtlinge genießen zudem ein Recht auf Bildung und gegebenenfalls auf eine gesetzliche Vormundschaft. Betroffene brauchen kein Visum und können sich ihr EU-Zielland selbst auswählen. All das gilt jenseits eines normalen Asylverfahrens.

Zuletzt wurde dieser „Notfallmechanismus“ am 4. März 2022 aktiviert, also wenige Tage nach Ausbruch des Ukraine-Krieges. Er gilt nicht nur für ukrainische Staatsangehörige, sondern auch für Staatenlose oder Ausländer mit internationalem Schutzstatus in der Ukraine und für Ausländer mit unbefristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine, die nicht „sicher und dauerhaft in  [ihr] Herkunftsland“ zurückkehren können.

Nach dem Auslaufen zum 4. März 2023 war der „vorübergehende Schutz“ für Ukraine-Flüchtlinge bereits zwei Mal um je ein halbes Jahr verlängert worden. Je nach Entwicklung der Lage […] kann er um ein weiteres Jahr bis März 2025 verlängert werden“, heißt es auf der Website des Europäischen Rats.

Die EU-Richtlinie war 2001 vor dem Hintergrund des Jugoslawien-Kriegs der 1990er-Jahre erlassen worden, um „Vertriebenen kollektiv Schutz zu gewähren“ und „den Druck auf die nationalen Asylsysteme der EU-Länder zu verringern“.



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