Menschenrechtsgericht rügt Frankreich wegen Umgangs mit „Flüchtlingskind“ – und fordert Schmerzensgeld
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Umgang der französischen Behörden mit einem zwölf Jahre alten „Flüchtlingskind“ aus Afghanistan als „entwürdigend“ gerügt. Der Junge habe monatelang ohne Betreuung in einem Flüchtlingslager bei der nordfranzösischen Stadt Calais gelebt, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest. Dieses Lager sei für Kinder eine „völlig unangemessene Umgebung“ gewesen, heißt es in dem Urteil weiter.
Frankreich wurde angewiesen, dem jungen Afghanen, der heute in Großbritannien lebt, 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. In dem „Dschungel von Calais“ genannten Lager hausten bis zu seiner Auflösung im Jahr 2016 zeitweise bis zu 10.000 Flüchtlinge in Zelten. (afp)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Von der AfD bis zu den Universitäten
Wie chinesische Spione deutsche Politik und Wirtschaft unterwandern
Chinesische Strategien (Teil 1)
Die Tücken der grünen Revolution: Chinesische Batterien „Made in Germany“
Gesunder Lebensstil
Gesund altern: Wie eine entzündungshemmende Lebensweise Demenz vorbeugt
EU-Agenda 2024-29
Krieg statt Klima: EU verschiebt ihre Prioritäten
Potenzial der Kernenergie
Strahlendes Recycling: Unternehmen will Atommüll zur Energiequelle machen
Menschenrechtsverletzungen
„Der Alptraum geht wieder von vorn los“: Vater einer Amerikanerin von der chinesischen Polizei entführt
Erfolglos bei Ukraine-Vermittlung
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion