US-Steuerreform kann in Kraft treten

Die Steuerreform in den USA kann beginnen: Sowohl Senat als auch das Repräsentantenhaus stimmten der Reform zu. Damit kann die Unternehmenssteuer auf 21 Prozent sinken.
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US Präsident Donald J. Trump im Gespräch mit Kabinettsmitgliedern im Weißen Haus in Washington, DC, 20. December 2017.Foto: Chris Kleponis / Polaris
Epoch Times20. Dezember 2017

US-Präsident Donald Trump hat sein bislang wichtigstes Reformprojekt durch den Kongress gebracht: Nach dem Senat stimmte am Mittwoch auch das Repräsentantenhaus in einer letzten Lesung der umfassendsten Steuerreform in den USA seit Jahrzehnten zu.

224 Abgeordnete stimmten für die Reform, 201 dagegen. Trump wollte das Gesetz noch am selben Tag feierlich im Weißen Haus unterzeichnen.

Die Reform sieht eine drastische Senkung der Unternehmensteuer von 35 auf 21 Prozent vor – und damit unter den Schnitt der Industriestaaten von 22,5 Prozent. Gleichzeitig sinkt der Höchstsatz für die Einkommensteuer von 39,6 auf 37 Prozent

Präsident Trump hatte ursprünglich sogar einen Satz der Körperschaftssteuer von nur 15 Prozent angekündigt, was der Höhe der Steuer in Deutschland entspräche. Allerdings hielten seine Partner im Kongress diese Marke nicht für realistisch.

Das Einkommensteuersystem soll drastisch vereinfacht werden, indem die bisherigen sieben Steuersätze auf drei reduziert und zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten gestrichen werden. Die Steuersätze sollen bei zwölf, 25 und 35 Prozent liegen. Damit soll der Spitzensteuersatz von derzeit 39,6 Prozent deutlich sinken, während der bisherige Eingangssteuersatz von zehn Prozent steigt.

In dem Reformpapier heißt es jedoch, dass Geringverdiener dennoch unter dem Strich von dem neuen Einkommensteuersystem profitieren würden, da gleichzeitig die Grundfreibeträge und der Kinderfreibetrag steigen sollen. Die Grundfreibeträge sollen verdoppelt werden, für Alleinstehende auf 12.000 Dollar (rund 10.200 Euro) und für verheiratete Paare auf 24.000 Dollar.

Das Repräsentantenhaus hatte die Abstimmung wegen Verfahrensfehlern wiederholen müssen, die Zustimmung hatte – anders als zuvor im Senat – als sicher gegolten. (afp)

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