Der Bürger zahlt: Streit um millionenschwere Polizeikosten bei Risikospielen der Bundesliga

Titelbild
Massive Polizeipräsenz bei einem Fußballspiel zwischen 1860 München und Jahn Regensburg.Foto: Alexander Hassenstein/Bongarts/Getty Images
Epoch Times26. März 2019

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Dienstag mit den millionenschweren Kosten für Polizeieinsätze bei Spielen der Fußballbundesliga befasst. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig prüfte, ob sich die Vereine daran zumindest bei Risikospielen beteiligen müssen.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit um eine Gebührenforderung des Landes Bremen an die Deutsche Fußballliga (DFL), dem Zusammenschluss der Vereine der ersten und zweiten Bundesliga. Ein Überblick:

WORÜBER VERHANDELTE DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT?

Konkret geht es um die Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Landes Bremens nach einem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Der Stadtstaat verlangte von der DFL zunächst genau 425.718,11 Euro, im Verlauf des Verfahrens verringerte sich die Forderung leicht auf 415.000 Euro.

Strittig ist in dem Verfahren vor allem eine bundesweit einmalige Vorschrift im Gebühren- und Beitragsgesetz Bremens, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Gebühr erhoben werden darf. Der maßgebliche Paragraf vier sieht für eine „gewinnorientierte Veranstaltung“ mit voraussichtlich mehr als 5000 Teilnehmern eine Gebühr vor, wenn „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen“ der Einsatz „von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Ausdrücklich vom Fußball ist dabei nicht die Rede.

WIE ENTSCHIEDEN DIE GERICHTE BISHER?

Das Verwaltungsgericht Bremen gab der Klage der DFL zunächst statt. Im Februar 2018 hob allerdings das Oberverwaltungsgericht Bremen dieses Urteil auf und erklärte den Gebührenbescheid für rechtmäßig und die strittige Gesetzesvorschrift für verfassungsgemäß.

Es sei zwar Aufgabe des Staats, „die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und diese Kernaufgabe durch Steuern zu finanzieren“, entschieden die Bremer Richter. Allerdings habe der Gesetzgeber einen „weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum“ bei der Erhebung von Gebühren.

WIE BEGRÜNDET BREMEN SEIN VORGEHEN?

Bremen hob in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht erneut hervor, dass es nur um eine Beteiligung an den besonders hohen Polizeikosten bei Risikospielen geht. Bei dem strittigen Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV waren zum Beispiel fast tausend Beamte im Einsatz. Bei normalen Spielen mit bis zu 500 Polizisten trägt das Land die Kosten weiterhin.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hält es angesichts eines Umsatzes von 4,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr in der Profiliga für ein Unding, „dass die Liga alle Einnahmen behält, aber die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler alle Kosten trägt“.

WARUM LEHNT DIE DFL DIE FORDERUNG AB?

Die Deutsche Fußballiga hält die Regelung im Gebühren- und Beitragsgesetz für verfassungswidrig und die entsprechenden Gebührenbescheide daher für rechtswidrig. Die DFL begründet dies unter anderem damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei.

WELCHE BEDEUTUNG KOMMT DER ENTSCHEIDUNG IN LEIPZIG ZU?

Es wird ein Grundsatzurteil erwartet, das über den Fall aus Bremen hinaus weitreichende Konsequenzen haben dürfte. DFL-Vertreter Jürgen Paepke warnte in Leipzig vor weitreichenden Folgen für andere Vereine, auch in der dritten Liga und in der Regionalliga. Würden diese durch zusätzliche Kosten belastet, stünden sie vor „existenziellen Schwierigkeiten“.

Bei einem Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht will zumindest Bremen für weitere Risikospiele in den vergangenen Jahren Gebühren einfordern. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Schätzungen des Bremer Innenbehörde für derzeit sieben Spiele auf rund 2,3 Millionen Euro. Bislang ließ die Behörde die Bescheide aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens ruhen.

WANN IST MIT EINER ENTSCHEIDUNG ZU RECHNEN?

Das Bundesverwaltungsgericht will sein Urteil am Freitag verkünden. Denkbar ist, dass der Fall danach auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion