Ein Jahr Haft für Mascherano wegen Steuerbetrugs
Mit der Entscheidung akzeptierte ein Gericht in Barcelona ein Übereinkommen, auf das die Anwälte des Abwehrspielers sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Finanzamt verständigt hatten.
Haftstrafen von weniger als zwei Jahren werden in Spanien üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt, solange keine Vorstrafen vorliegen. Die Anwälte Mascheranos stellten den Antrag, die Haftstrafe durch eine Geldbuße von 21 600 Euro zu ersetzen. Dies hätte zur Folge, dass sie aus dem Vorstrafenregister verschwände.
Das Gericht verschob die Entscheidung darüber. Mascherano hatte vor Gericht eingeräumt, in den Jahren 2011 und 2012 rund 1,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Er zahlte die Summe im September 2015 mit den fälligen Zinsen nach.
(dpa)Epoch TV
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