Immer höhere Strafen bei Pyro-Eklats: Wer zahlt?

Die Debatte ist wieder präsent, weil Lok-Anhänger in Leipzig Pyrotechnik zünden und auf Rollstuhlfahrer werfen. Viele Clubs wollen nicht länger für das Verhalten ihrer Fans haften und suchen Lösungen.
Die Pokalpartie von Lok Leipzig gegen Eintracht Frankfurt war von einem heftigen Pyroeinsatz überschattet.
Die Pokalpartie von Lok Leipzig gegen Eintracht Frankfurt war von einem heftigen Pyroeinsatz überschattet.Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Epoch Times15. August 2023

Dunkle Rauchwolken über dem Fanblock und gefährlich durch das Stadion fliegende Feuerwerkskörper – es sind Szenen, die nicht nur Sportdirektor Timmo Hardung von Eintracht Frankfurt verurteilt.

„So etwas hat hier nichts zu suchen. Das brauchen wir nicht, das braucht niemand“, sagte er. Wegen des Eklats im Erstrundenspiel des DFB-Pokals beim 1. FC Lok Leipzig nimmt die Pyro-Debatte kurz vor dem Start der Fußball-Bundesliga wieder Fahrt auf. Auch dort kommt es immer wieder zu Zwischenfällen.

Anhänger der Sachsen hatten in ihrem Block Pyrotechnik gezündet und wenig später auf die davor sitzenden Rollstuhlfahrer geworfen. Was einige beim 0:7 ihres Teams abgezogen hätten, „ist kriminell“, schrieb der Leipziger Club in einer Stellungnahme.

Hohe Kosten für die Clubs

Auch Hardung denkt zum einen an die Gesundheit vieler Zuschauer. Zum anderen weiß der 33-Jährige nur zu gut, dass solche Vorfälle die Clubs teuer zu stehen kommen. 861.200 Euro musste die Eintracht in der Spielzeit 2022/23 als Strafe an den DFB überweisen – mehr als jeder andere Verein hierzulande.

Ebenfalls tief in die Tasche greifen mussten die Verantwortlichen von Hannover 96. Von den Sanktionen in Höhe von mehr als acht Millionen Euro, die gegen alle Clubs der drei Profiligen verhängt wurden, waren allein die Niedersachsen mit mehr als 600.000 Euro betroffen.

Nicht mehr länger akzeptieren will der Verein nun, dass er für die Verfehlungen seiner Anhänger geradestehen soll. „Die Clubs haften für das Fehlverhalten Dritter. Das halten wir grundsätzlich für falsch“, teilte der Club auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Betrachtet man die Entwicklung der Vergehen, ist nicht zu erkennen, dass diese Art der Sanktionierung den angestrebten Effekt erzielt. Das bisherige Strafmaßsystem trägt zu keiner Reduzierung der unerlaubten Aktivitäten bei – es ist das falsche Mittel.“

Der Verein gab zudem an, die nicht einkalkulierten Kosten auf alle Zuschauer abzuwälzen. Künftig werden „auch Verbandsstrafen in die Preisgestaltung einfließen“, hieß es vonseiten der Hannoveraner.

VfB will Strafen nicht auf Tickets umlegen

Nach Ansicht der Verantwortlichen des VfB Stuttgart ist dies der falsche Weg. „Der VfB wird Strafen keinesfalls auf die Ticketpreise umlegen“, teilte ein Sprecher der Schwaben mit. „Unsere Haltung lautet: Das Thema Pyrotechnik muss zwischen Fans, Vereinen, Verbänden und Behörden auf der Suche nach einem Konsens gemeinsam gelöst werden.“ Aber auch beim VfB gilt die Meinung: „Immer höhere Strafen stellen keine Lösung dar.“

Beispielsweise kostet das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (je Gegenstand)“ nach Angaben des Kontrollausschusses 1.000 Euro in der Bundesliga, 600 Euro in der zweiten Spielklasse und 350 Euro in der 3. Liga. Das „Eindringen auf das Spielfeld (je Person)“ kostet zwischen 1.000 Euro in der 3. Liga und 3.000 Euro im Oberhaus. Die Strafen für „Unsportliche Botschaften (je Banner, Transparent oder Ähnliches)“ liegen bei 2.000 Euro in der Bundesliga. Allerdings nur dann, wenn das Banner kleiner als drei Quadratmeter ist. Ansonsten werden 8.000 Euro fällig.

Das Kernproblem aus juristischer Sicht ist die Frage nach der Haftung. So werden in erster Linie der Heimverein und seine Tochtergesellschaften sanktioniert, da sie für die Spieler, Offiziellen, Mitglieder und Zuschauer verantwortlich sind, sobald auf dem Vereinsgelände eine Veranstaltung stattfindet.

Bestrafung des Vereins rechtlich korrekt

Somit ist die Bestrafung des Vereins im ersten Schritt rechtlich korrekt. „Jedoch hat der Club die Möglichkeit, die Schädiger in Anspruch zu nehmen, wenn diese identifiziert werden können“, sagte Sportrechtler Hanns-Uwe Richter der dpa. Das ist jedoch nicht immer möglich – trotz zahlreicher Kameras in den Arenen.

Bereits 2014 gab es den Fall, dass ein Fan des 1. FC Köln einen Knallkörper zündete, durch dessen Explosion sieben Menschen verletzt wurden. Für dieses Vergehen erhielten die Kölner eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro. Der Verein zahlte und belangte später den Verursacher, der 20.340 Euro berappen musste. Einen „Meilenstein“ nannte Richter die damalige Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

Für den DFB, der sich auf Anfrage nicht zur weiteren Entwicklung beim Abbrennen von Pyrotechnik äußern wollte, stellen die Strafen eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar. Jedoch behält der Verband nicht das ganze Geld ein. So spendete der DFB im Jahr 2022 1,95 Millionen Euro an fussballnahe, gemeinnützige Stiftungen.

Dennoch werden die Kollektivstrafen nach Ansicht von Rechtsanwalt Richter weiter Bestand haben und die meisten Vereine die Sanktionen hinnehmen. Vorfälle wie jene am Sonntag beim Pokalspiel in Leipzig seien eines „Wettbewerbs aber nicht würdig“, sagte Hardung. (dpa/dl)



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