Staatsanwaltschaft: DFB beglich Steuer-Millionen 2019

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die Summe von 4,7 Millionen Euro, wegen der es in der vergangenen Woche eine Steuerrazzia gab, im vergangenen Jahr beglichen. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur.Zuvor…
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Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung waren auch die Geschäftsräume des DFB durchsucht worden.Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa
Epoch Times14. Oktober 2020

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die Summe von 4,7 Millionen Euro, wegen der es in der vergangenen Woche eine Steuerrazzia gab, im vergangenen Jahr beglichen. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor hatten „Bild“ und die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. Für das laufende Strafverfahren sei diese Rückzahlung aber nicht von Belang, hieß es am Mittwoch von Seiten der Staatsanwaltschaft. „Das hat auf unseren Verfahren keinen Einfluss. Wir führen unsere Ermittlungen weiter fort.“

Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen waren vor einer Woche die Geschäftsräume des DFB sowie Privatwohnungen von mehreren Verbandsfunktionären durchsucht worden.

Die Rückzahlung der Millionensumme aus der Vermarktung von Bandenwerbung bei Heim-Länderspielen, die 2014 und 2015 zunächst als steuerfrei deklariert wurde, soll im Frühjahr 2019 beglichen worden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem DFB vor, einer Besteuerung in Höhe von etwa 4,7 Millionen Euro entgangen zu sein.

Derzeit dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen mit Vernehmungen sowie Auswertungen des bei der Razzia beschlagnahmten Materials an. Vom DFB gab es am Mittwoch auf Anfrage zunächst keine Auskunft. Präsident Fritz Keller, der seit September 2019 im Amt ist, hatte vergangene Woche angekündigt, die Ermittlungen „allumfänglich unterstützen“ zu wollen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen „sechs ehemalige beziehungsweise gegenwärtige Verantwortliche des DFB“, hieß es. Am Tag der Razzia hatte die Behörde mitgeteilt, es bestehe der Verdacht, „dass die Beschuldigten von dieser steuerlichen Unrichtigkeit wussten, sie aber bewusst wählten, um dem DFB hierdurch einen Steuervorteil von großem Ausmaß zu ermöglichen“. (dpa)



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