Videobeweis-Ärger: DFB-Sportgericht lehnt Wehen-Einspruch ab

Fußball-Zweitligist SV Wehen Wiesbaden ist mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.Das Gremium unter dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz erklärte in der zweistündigen Verhandlung in…
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Sorgte mit einer Videobeweis-Entscheidung für Wiesbadener Ärger in Dresden: Schiedsrichter Martin Petersen.Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times5. Dezember 2019

Fußball-Zweitligist SV Wehen Wiesbaden ist mit seinem Einspruch gegen die Niederlage bei Dynamo Dresden vor dem DFB-Sportgericht gescheitert.

Das Gremium unter dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz erklärte in der zweistündigen Verhandlung in Frankfurt am Main die umstrittene Entscheidung nach einem kuriosen Videobeweis für rechtens. Erstmals behandelte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes einen solchen Fall.

„Wir können in diesem Fall dem Schiedsrichter keinen Regelverstoß nachweisen und dem Videoassistenten keinen Fehler“, sagte Lorenz bei der Urteilsverkündung in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes.

Der SVWW hatte sich gegen die Wertung der 0:1-Niederlage am 8. November gewehrt und eine Wiederholung des Spiels gefordert. Die Gäste waren während der Partie durch Manuel Schäffler in der 26. Minute vermeintlich in Führung gegangen. Doch weil der Ball bei einem Dynamo-Angriff zuvor auf der anderen Seite des Platzes im Toraus war, gab Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) den Treffer nach einem Hinweis des Video-Assistenten in Köln und Ansicht der TV-Bilder nicht. Stattdessen wurde die Partie mit Abstoß für Wiesbaden fortgesetzt. Diese Entscheidung habe den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst.

Der Aufsteiger begründete den Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores nach Eingriff des Video-Assistenten regelwidrig erfolgt sei. Nach Ansicht der Wiesbadener hätte sich der Schiedsrichter die vorangegangene Situation gar nicht ansehen dürfen, da der Videoassistent gemäß der regelgebenden International Football Association Board nur den kompletten Angriffsspielzug des Tors checken sollte. Anwalt Joachim Rain betonte, das Tor sei „120 Meter weiter und 18 Sekunden später“ gefallen. Das Sportgericht folgte dieser Regelauslegung nicht. (dpa)



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