AfD-Anfrage über Beschäftigung: Jobwunder durch Flüchtlinge findet nicht statt

Die Beschäftigungsquote unter Staatsangehörigen der acht Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern seit 2015 lag im September 2018 bei 31,6 Prozent, so die Bundesanstalt für Arbeit. Die Bundesregierung freut sich über einen Zuwachs im Jahresvergleich.
Epoch Times14. Januar 2019

Drei Jahre nach Beginn des forcierten Flüchtlingszuzugs durch Bundeskanzlerin Merkel zog Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer im Dezember 2018 eine positive Bilanz hinsichtlich der Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt.

Die große Mehrheit der erwerbstätigen Flüchtlinge arbeite mittlerweile in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und sei somit integriert, sagte er der „Süddeutschen“.

Die AfD-Bundestagsfraktion wollte den Jubelchören indessen nicht so recht Glauben schenken und fragte nach.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage fiel unterdessen nicht so eindeutig aus.

Eine detaillierte Aufschlüsselung über Aufenthaltsstatus und -dauer einer gemeldeten Person auf dem Arbeitsmarkt gebe es nicht, weshalb man von den Zahlen für Staatsangehörige der Hauptherkunftsländer auf die Entwicklung schließen müsse.

Um als beschäftigt zu gelten, reiche bereits eine Tätigkeit im Umfang von einer Stunde pro Woche.

Auch eine Ausbildung, eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte oder ein Freiwilligendienst hole einen Erwerbsfähigen aus der Arbeitslosenstatistik.

Zudem gelten Teilnehmer an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, einem berufsbezogenen Sprachkurs oder einem Integrationskurs nicht als arbeitslos.

Trotz dieser großzügigen Definition von Beschäftigung lag die Beschäftigungsquote unter Staatsangehörigen der Hauptherkunftsländer der Bundesagentur für Arbeit zufolge im September 2018 erst bei 31,6 Prozent.

Zudem sei der Anteil an Fachkräften unter den Erwerbsfähigen aus den Hauptherkunftsländern deutlich geringer als unter deutschen und ausländischen Beschäftigten insgesamt.



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