Verwaltungsgericht: Stadtrat darf vor Kita-Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung warnen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden: das Bezirksamt Neukölln darf Kitas weiterhin die Nicht-Nutzung der Broschüre namens „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichzeitigkeit und frühkindliche Pädagogik“ empfehlen.
Epoch Times22. April 2019

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden: das Bezirksamt Neukölln darf Kitas weiterhin die Nicht-Nutzung der Broschüre namens „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichzeitigkeit und frühkindliche Pädagogik“ empfehlen.

Die umstrittene Broschüre wurde von der Amadeu Antonio Stiftung herausgegeben.

Jugendstadtrat Falko Liecke, CDU,  hatte Ende 2018 den Kindergärten des Berliner Stadtbezirks über einer schriftlichen Erklärung des Bezirksamt Neukölln empfohlen diese Broschüre nicht zu verwenden.

In einer Pressemitteilung hieß es: „Die Broschüre will Vorurteile bekämpfen, vermittelt sie aber selbst.“

Nach Ansicht des Jugendstadtrates sei es „nicht Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen.“ Zudem betonte er:

„Auch die einseitige Fixierung auf rechtsradikale Elternhäuser ist ein Problem. Gefahren für unsere Demokratie gehen von allen Rändern aus. In Neukölln sehen wir eher ein Problem mit religiösem Extremismus, wenn Kinder beispielsweise zum Tragen des Kopftuches genötigt oder Zwangsehen schon im Kindesalter arrangiert werden. Auch die Indoktrination durch Linksextremisten ist eine Gefahr. Ein ehrlicher Umgang damit klärt über alle Extremismusgefahren auf, ohne Eltern unter Generalverdacht zu stellen.“

Die Amadeu Antonio Stiftung forderte daraufhin: der CDU-Politiker solle seine Warnung zurückzunehmen und sich verpflichten, seine Einwände nicht zu wiederholen. Liecke verweigerte dies, woraufhin die Stiftung das Bezirksamt wegen Vertos gegen das „Sachlichkeitsgebot“ verklagte.

Das Berliner Verwaltungsgericht sieht diesen Vorwurf jedoch als unbegründet. Zudem erklärte das Verwaltungsgericht, dass die in der Broschüre gegebene Empfehlung, bei einzelnen Eltern „genauer hinzuschauen“, als „Bespitzelung“ bezeichnet werden dürfe.

In einem Interview mit der Neuköllner CDU-Fraktionszeitung erklärte Liecke nach dem Gerichtsurteil:

Ich habe es mir mit meiner Kritik nicht einfach gemacht, weil mir ja klar war, dass diese Stiftung sehr umtriebig ist, wenn es um die eigenen Interessen geht. Aber davon kann ich mein Handeln als zuständiger Stadtrat ja nicht abhängig machen. Ich habe mich sehr ausführlich mit der Broschüre auseinandergesetzt und vor allem geschaut, welche Alternativen es gibt. Und siehe da: das Berliner Bildungsprogramm gibt unseren Fachkräften an den Kitas alles an die Hand, was sie brauchen. Ohne Vorurteile und Stigmatisierungen. Das ist es doch, was auch andere Kritiker antreibt.“

Das Vorwort in der Kita-Broschüre stammt von Familienministerin Franziska Giffey. Unter anderem schreibt die SPD-Politikerin: die deutsche Gesellschaft habe sich in den letzten Jahren zusehends „polarisiert“.Die umstrittene Broschüre wurde ausserdem vom Bundesministerium finanziell gefördert.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

 



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