„Wegweisendes Urteil“ aus Sachsen: Aufschub des Rechtsschutzes faktisch „verfassungswidrig“ – AfD-Landtagswahlliste auf 30 angehoben

Nachdem ein Antrag der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch scheiterte, gestattet nun der sächsische Verfassungsgerichtshof Leipzig der Partei vorab, dass sie mit 30 Kandidaten die Landtagswahl antreten darf. Der Rechtsexperte Martin Morlok wertet die verfassungsgerichtliche Entscheidung als wegweisend.
Epoch Times29. Juli 2019

„Repräsentative Demokratie ist wie gepanschter Wein“, schreibt ein Schweizer im „Verfassungsblog“ zu einer Diskussion um die vom Landeswahlausschuss Sachsen gekürzte AfD-Wahlliste.

Die Partei wollte mit 61 Kandidaten im September in die Landtagswahl ziehen.

Der Landeswahlausschuss sah einen Formfehler im Wahlverfahren und kürzte die Liste deswegen auf 18 Kandidaten.

Nachdem ein Antrag der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch scheiterte, gestattet nun der sächsische Verfassungsgerichtshof Leipzig der Partei vorab, dass sie mit 30 Kandidaten die Landtagswahl antreten darf.

Der Rechtswissenschaftler Martin Morlok betonte in einem Interview mit der „Welt“ das die kürzung der Liste keinen Bestand haben konnte.

Die Behauptung des Ausschusses, dass die Kandidaten-Liste in einer einzigen Versammlung aufgestellt werden und bei Fortsetzung der Folgeparteitag von demselben Versammlungsleiter geführt werden müsse, stehe nicht im Wahlgesetz.

Der Rechtsexperte wertet die verfassungsgerichtliche Entscheidung als wegweisend.

Er sagte: „Nach meinem Wissen hat so etwas noch kein Gericht in Deutschland gemacht.“

Wahlgesetze in Bund und Ländern würden vorsehen, dass die Wahlzulassungsakte erst nach der Wahl im Wege der Wahlprüfung angefochten werden können.

Bislang gab es nur eine Ausnahme: Wenn eine Partei nicht als solche anerkannt wird.

Laut Morlok hätte das sächsische Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung nun faktisch gesagt, dass der bisherige Ausschluss des Rechtsschutzes vor der Wahl „verfassungswidrig“ sei.

Morloks Fazit: „Und wenn ich Rechtspolitiker wäre, würde ich gleich am Montag vorschlagen, die Wahlgesetze so zu ändern, dass Rechtsschutz vor einer Wahl gewährleistet ist.“

Den Verfahren könnten sich jahrelang hinziehen.

Das könne bedeuten, dass gegen Ende einer Legislaturperiode ein Parlament für falsch zusammengesetzt erklärt würde.

In dieser Zeit könnte es zum Beispiel schon viele Gesetze verabschiedet, eine Regierung gewählt oder über die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts entschieden hätte.

Das wäre ein „unerträglicher Zustand“.



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