Wirbel um den UN-Migrationspakt: Ist er zum Teil doch verbindlich?

Eine Woche, nachdem Ungarns Außenminister Peter Szijjártó von einem „Geheimpapier“ der EU-Kommission sprach, das auf das Ziel hindeute, den EU-Migrationspakt für verbindlich zu erklären, ist Österreich in den Besitz eines entsprechenden Gutachtens gekommen.
Epoch Times20. März 2019

Österreichs Außenministerin Karin Kneissl hat einem jüngst angefertigten Gutachten der EU-Kommission widersprochen, das zu der Schlussfolgerung gelangt sein soll, der umstrittene UN-Migrationspakt, der im Dezember 2018 in Casablanca von einer Vielzahl an Mitgliedstaaten unterfertigt worden war, sei rechtsverbindlich. Dies berichtet die in Wien erscheinende „Neue Kronen Zeitung“.

Mit „Verwunderung“, so zitiert das Blatt aus einem Statement der Ministerin, habe sie die Rechtsmeinung des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission gesehen und bereits ein Positionspapier an den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn übergeben. Im EU-Gutachten, das am 1. Februar publiziert worden sei, heiße es, dass Teile aus dem Migrationspakt für bindend erklärt werden könnten. Kneissl stellt demgegenüber klar: „Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen sind nicht rechtsverbindlich und man kann nicht Teile daraus für bindend erklären.“

Die Befürworter des Paktes hatten stets mit dem Argument für dessen Unterzeichnung geworben, dass dieser nur „politisch verpflichtend“, aber nicht juristisch verbindlich sei. Nur „Rechtspopulisten“ oder russische Einflussagenten, so hieß es vielfach aus Politik und Medien, würden den Pakt problematisieren und „Verschwörungstheorien“ darüber verbreiten.

Nun gebe es, so erklärt Außenministerin Kneissl, ein bisher nicht bekanntes Gutachten der EU-Kommission, das „eine andere Meinung als die bisher kommunizierte rechtliche Unverbindlichkeit“ vertrete. Möglicherweise auf dasselbe Gutachten hatte bereits in der Vorwoche Ungarns Außenminister Peter Szijjártó Bezug genommen, als er der EU-Kommission vorwarf, in geheimer Aktion daran zu arbeiten, den Pakt für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich zu machen.

Szijjártó berief sich dabei auf „Geheimdokumente“, die dem ungarischen Staatsfernsehen zugespielt worden seien. Aus diesen gehe hervor, dass der Juristische Dienst der EU-Kommission den Mitgliedsstaaten demnächst darlegen werde, bestimmte internationale Verträge hätten zur Folge, dass der Migrationspakt doch für alle EU-Länder verbindlich sei, auch solche, die ihn nicht unterschrieben hätten.

EU-Kommissar Hahn hingegen betont, die Position der Kommission habe sich nicht geändert. Der Migrationspakt bleibe ein „nicht rechtsverbindliches Instrument“. Dies gelte selbst für Staaten, die ihn mitgetragen hätten. Die Debatte sei ein „Sturm im Wasserglas“, zitiert ihn die „Krone“.

Der Spitzenkandidat der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), Harald Vilimsky, erklärte hingegen in einer Presseerklärung, dass EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker selbst betont habe, Länder, die den Migrationspakt verlassen, hätten diesen „nicht gelesen“. Vilimsky interpretiert dies als ernste Drohung und sieht sich in seinen Warnungen bestätigt:

„Wenn jetzt ein Rechtsbüro der EU-Kommission den UN-Migrationspakt sehr wohl als verbindlich bezeichnet, dann liegt die Vermutung nahe, dass die Kommission mit unsauberen Tricks versucht, diesen den Mitgliedsstaaten unterzujubeln. Diese Vorgangsweise ist inakzeptabel, abzulehnen und zeigt, wie wichtig ein deutliches Zeichen gegen die EU-Zentralisten bei der EU-Wahl ist.“



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