Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen ohne Vorrangprüfung zulassen

Die Bundesregierung will die Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen ohne Vorrangprüfung zulassen. Ursprünglich musste in den ersten 15 Monaten die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob es für die Stelle nicht auch einen geeigneten deutschen Bewerber oder EU-Bürger gibt.
Epoch Times17. April 2019

Die Bundesregierung will die Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen ohne Vorrangprüfung zulassen. Ursprünglich musste in den ersten 15 Monaten die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob es für die Stelle nicht auch einen geeigneten deutschen Bewerber oder EU-Bürger gibt.

Diese Pflicht zur sogenannten Vorrangprüfung hatte die Bundesregierung im August 2016 per Verordnung aufgehoben, die Regelung aber bis August 2019 befristet.

Nur in 23 von 156 Agenturbezirken der BA greift die Vorrangprüfung noch. Sozialverbände hatten darauf hingewiesen, dass das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, welches das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden will, kaum Sinn mache, wenn zugleich die Vorrangprüfung wieder eingeführt würde.

Mit dem Gesetz sollen Ausländer leichter Zugang zu Ausbildungsförderung erhalten.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Absicht, im Einvernehmen mit den Ländern die Aussetzung der Vorrangprüfung durch Ministerverordnung in allen Agenturbezirken zu entfristen“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage des „Handelsblatts“ mit.

Dazu habe das Ministerium die Länder um Stellungnahme gebeten. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts solle „zeitnah“ eingeleitet werden. Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und Geduldete dürfen nach bestimmten Aufenthaltsfristen in Deutschland arbeiten.



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