Ampel hofft auf Globale Mindeststeuer ab 2026 – USA machen nicht mit

Ab 2026 soll das OECD-Projekt „Globale Mindeststeuer“ greifen, dem sich bislang 138 Staaten angeschlossen haben. Die Ampel hofft auf deutliche Mehreinnahmen. Die USA sind nicht dabei.
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Die Mitglieder der Industriestaaten-Organisation OECD haben sich im Dezember grundsätzlich auf die sogenannte Globale Mindeststeuer geeinigt.Foto: Marijan Murat/dpa/Illustration/dpa
Von 12. Juli 2023

Eine zusätzliche Einnahmequelle ab 2026 soll die geplante Globale Mindeststeuer bringen. Darauf hofft die Ampelkoalition und spricht von einem zusätzlichen Steueraufkommen von 910 Millionen Euro allein im ersten Jahr. In den darauffolgenden Jahren sollen die zusätzlichen Einnahmen nur noch 535 sowie 285 Millionen Euro betragen.

Vor allem Bund und Ländern soll die Globale Mindeststeuer Erleichterung bringen. Für die Kommunen dürfte der Nutzen hingegen überschaubar bleiben.

Lindner rechnet mit Ende der Gewinnverschiebung in Steueroasen

Die Globale Mindeststeuer ist eine Initiative im Rahmen des OECD-Projekts gegen sogenannten schädlichen Steuerwettbewerb. Betroffen seien international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro in mindestens zwei der vergangenen vier Geschäftsjahre.

Sie sollen einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf die Summe ihrer Gewinne unterliegen – unabhängig davon, wo diese entstehen. Haben sie diese in einer sogenannten Steueroase erzielt, soll der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, diese mit zehn Prozent nachversteuern dürfen.

In Deutschland sollen 600 bis 800 Unternehmen von der geplanten Regelung betroffen sein. Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigt sich dem „Spiegel“ zufolge hoffnungsfroh, dass ein „Geschäftsmodell zum Ende kommt“ – nämlich Gewinne in Steueroasen zu verschieben. Am Dienstag, 11. Juli, erklärte er:

Konzerne, die auf unserem Markt Gewinne erzielen, müssen sich auch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen.“

Globale Mindeststeuer muss von den OECD-Staaten individuell umgesetzt werden

Im Herbst 2021 hatten sich die Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf globale Mindeststandards zur Unternehmensbesteuerung geeinigt. Diese solle einen „Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit“ darstellen.

Inhaltlich hatte man sich auf eine Neuregelung zur Aufteilung der Besteuerungsrechte („Pillar One“) geeinigt. Dazu sollte eine weitere Regelung treten, die eine globale Mindestbesteuerung implementiert („Pillar Two“). Was diese anbelangt, liegt es nun an den Vertragsstaaten, die Grundsatzvereinbarung umzusetzen.

Die EU hat im Dezember 2022 eine Mindestbesteuerungsrichtlinie beschlossen, um „aggressiver Steuerplanung“ in den eigenen Reihen gegenzusteuern. Minister Lindner wollte die globale Mindeststeuer in Deutschland ursprünglich bereits zu Beginn des Jahres 2023 umsetzen. Dazu ist es noch nicht gekommen. Seit März des Jahres liegt jedoch ein Diskussionsentwurf zu einem Mindeststeuergesetz vor, das für alle Wirtschaftsjahre gelten soll, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen.

Ausnahmen soll es für Pensionsfonds oder gemeinnützige Einrichtungen geben

Die Richtlinie der EU ist an die Modellregelungen der OECD für „Pillar Two“ vom 20. Dezember 2021 angelehnt. Die Mitgliedstaaten der OECD hatten sich ihrerseits verpflichtet, ihre Gesetzgebung an ihren Mindestbesteuerungsstandards auszurichten. Gleichzeitig sollen Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen ausgeschlossen werden.

Auf einige Institutionen und Vermögensmassen soll die Globale Mindeststeuer nicht Anwendung finden. Dazu gehören Investmentvermögen, Pensionsvermögen und Wohlfahrtsfonds. Anders als bei Modellen wie etwa der „Tobin-Steuer“ würden damit nicht indirekt Privatpersonen für das Besparen ihrer Vorsorgepläne bestraft.

Aber auch die Vermögen von internationalen Organisationen, Non-Profit-Organisationen oder Konzerngesellschaften, bei denen die Gesellschafter individueller Besteuerung unterliegen, wären nicht betroffen. Außerdem gebe es Ausnahmen für Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr, Vergütungen auf das zusätzliche Kernkapital bei Banken und bestimmte Versicherungserträge.

Keine Mehrheiten für Globale Mindeststeuer in den USA in Sicht

Deutschland sei verpflichtet, die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Dies solle jedoch mit „möglichst wenig Aufwand für die Unternehmen“ vonstattengehen. Verbände befürchten jetzt schon weiteren bürokratischen Aufwand und Belastungen. Der Chemieverband VCI spricht von einem möglichen weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber den USA und China – und von zusätzlichen Impulsen zur Abwanderung.

Nicht dabei bei der Umsetzung der Globalen Mindeststeuer sind nämlich die USA. Zwar gilt Präsident Joe Biden als grundsätzlicher Befürworter des Anliegens. Im Kongress sind dafür jedoch keine Mehrheiten in Sicht.

Das liegt zum einen daran, dass die Besteuerung von Unternehmen in den USA grundsätzlich Sache der Bundesstaaten ist. Zum anderen zählen neben dem republikanischen Wyoming auch demokratisch regierte Bundesstaaten wie Delaware oder Nevada zu den Staaten mit erleichterten Bestimmungen zur Unternehmensgründung. In ihnen melden viele Briefkastenfirmen ihre Unternehmungen an. Die Umsetzung der globalen Mindeststeuer würde diese Praxis infrage stellen – auch deshalb gibt es Widerstände auch in Bidens Partei selbst.



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