Streiks bei der Bahn vom Tisch – Einigung mit Lokführern

Die Kunden der Deutschen Bahn können endgültig aufatmen. Weil nun auch die Lokführer neuen Tarifverträgen zustimmen, sind Streiks bei dem Staatskonzern bis ins Jahr 2021 erst einmal ausgeschlossen.
Titelbild
Lokführer im Führerstand eines ICE.Foto: Martin Schutt/ZB/dpa
Epoch Times4. Januar 2019

Fahrgäste der Deutschen Bahn müssen in den kommenden Jahren keine Streiks des Personals fürchten. Nach der Einigung mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist das Unternehmen nun auch mit den Lokführern der GDL einig geworden.

Beide Seiten verständigten sich am Morgen in Frankfurt/Main auf einen langfristigen Tarifvertrag bis Ende Februar 2021, wie beide Seiten mitteilten.

Die rund 36 000 Beschäftigten des Fahrpersonals erhalten in zwei Tarifstufen zusammen 6,1 Prozent mehr Geld sowie eine Einmalzahlung von 1000 Euro. Statt der zweiten Tariferhöhung zum Juli 2020 können sie auch zusätzlichen Urlaub oder eine kürzere Wochenarbeitszeit wählen. Mit der GDL wurden zusätzlich Vereinbarungen zur Jahresarbeitszeit und zu den Pausenregelungen getroffen.

In den Verhandlungen mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ging es zuletzt auch um den Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln. „Wir lehnen es ab, dass unsere Leute rund um die Uhr erreichbar sein sollen“, hatte GDL-Chef Claus Weselsky vor dem Beginn der Gespräche erklärt. Die GDL hatte im Dezember die Tarifverhandlungen zunächst für gescheitert erklärt – zuletzt aber verkündet, sie habe von der Bahn ein verbessertes Angebot erhalten.

Mit der konkurrierenden EVG hatte sich die Bahn im Dezember schon auf einen Abschluss verständigt. Die Laufzeit mit beiden Gewerkschaften beträgt nun 29 Monate bis Ende Februar 2021. So lange sind auch die Fahrgäste der Bahn vor Streiks geschützt.

Von den rund 160 000 Tarifbeschäftigten der Bahn gehören rund 36 000 zum Fahrpersonal, dessen Belange von beiden Gewerkschaften vertreten werden. Die Bahn will in getrennten Verhandlungen widerspruchsfreie Abschlüsse erreichen, die sich aber in Details durchaus unterscheiden können. In der betrieblichen Praxis werden dann die Regelungen für das gesamte Fahrpersonal einheitlich gleich angewendet. Verhandlungserfolge der EVG kommen so auch GDL-Mitgliedern zugute und umgekehrt. (dpa)



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