Bundesregierung für mehr Regulierung des Energiemarktes

Strom- und Gasverträge sollen nicht mehr kurzfristig gekündigt werden dürfen. Außerdem will die Bundesregierung mit einer Gesetzesreform gegen Preissprünge vorgehen.
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesreform von Strom- und Gasverträgen.
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesreform von Strom- und Gasverträgen.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times24. Januar 2022

Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesreform kurzfristigen Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprüngen einen Riegel vorschieben und den Energiemarkt mehr kontrollieren.

Tarife und Kündigungen

Konkret solle es künftig einheitliche Tarife in der Grundversorgung geben, damit Neukunden nicht das Doppelte oder Dreifache gegenüber Bestandskunden zahlen, so Oliver Krischer (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

„Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen.“ Mit gesplitteten Tarifen ist eine Aufspaltung für Neu- und Bestandskunden gemeint.

Außerdem solle die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen künftig mehrere Monate vorher angekündigt werden müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen könnten, so Krischer.

Billiganbieter

Das Ministerium will damit darauf reagieren, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Diese Verbraucher fallen dann in die sogenannte Ersatzversorgung beim Grundversorger der jeweiligen Kommune – müssen aber nach Darstellung der Verbraucherzentralen oft deutlich mehr zahlen.

„Es gibt Handlungsbedarf“, sagte Krischer. „Wir wollen deshalb die Hürden für Liefereinstellungen erhöhen und das Instrument der Grund- und Ersatzversorgung auf neue Füße stellen.“

Das Ministerium werde außerdem Vorschläge machen, wie die unseriösen Wettbewerber von der Bundesnetzagentur besser herausgefiltert werden. „Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen.“

Verbraucher und Versorgung

Verbraucher müssten bei Neukundentarifen teils bis zu 1.654 Euro mehr im Jahr zahlen als Bestandskunden, heißt es in einem Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Einige Grundversorger, die sich bisher längerfristig und angesichts der aktuellen Preissteigerungen dadurch kostengünstiger mit Strom oder Gas für ihre Kunden eingedeckt haben, sähen sich aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Neukunden gezwungen, zusätzlich Energie früher als geplant am Spotmarkt zu deutlich höheren Preisen einzukaufen.

Daher seien einige Grundversorger dazu übergegangen, zwischen Neu- und Bestandskunden zu unterscheiden und Neukunden zu teureren Tarifen zu versorgen. Dies aber ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtlich unzulässig, gefährlich für einen fairen Wettbewerb und auch nicht nachvollziehbar.

Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit bereits sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen. Weitere Abmahnungen seien in Planung.

Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, es würden nun in enger Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium zügig konkrete Vorschläge für Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz erarbeitet.

Es gehe um mehr Schutz für Verbraucher durch klare Ankündigungsfristen vor der Liefereinstellung und um Verbesserungen der Regelungen zur Ersatzversorgung und Grundversorgung.

Es bestehe grundsätzliche Einigkeit bei den zuständigen Akteuren, dass es nach der Liefereinstellung von großen Energieversorgern bei Strom und Gas Regelungsbedarf gebe, hieß es weiter.

Die Akteure sind neben dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium, die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt. (dpa/red)



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