Kartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Fernwärmeanbieter ein

Nach den Gasversorgern gelangen nun die Fernwärmeanbieter in den Fokus des Bundeskartellamts. Die Behörde prüft, ob die Anbieter die Energiepreisbremsen für höhere Zahlungen vom Staat ausgenutzt haben.
Das Bundeskartellamt soll ein neues Eingriffsinstrument bekommen.
Das Bundeskartellamt überprüft Gas- und Fernwärmeanbieter.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times30. Mai 2023

Das Bundeskartellamt hat nach Ermittlungen gegen Gasversorger nun auch Missbrauchsverfahren gegen Fernwärmeanbieter eingeleitet, die möglicherweise zu viel Geld vom Staat wegen der Energiepreisbremsen erhalten haben. Wie die Bonner Behörde am Dienstag mitteilte, betrifft das Prüfverfahren „mehrere Wärmeversorger, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben“. Betroffen seien „weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands“.

Erste Missbrauchsverfahren hatte das Kartellamt kürzlich bereits gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet und dabei angekündigt, dass Prüfungen in den Bereichen Fernwärme und Strom ebenfalls anstünden. Das Kartellamt will nun zunächst die als „auffällig identifizierten Unternehmen“ systematisch und datengestützt befragen. Darunter sind Stadtwerke und Regionalversorger ebenso wie industrielle Anbieter.

Die Preisbremsen für Gas und Fernwärme sowie Strom gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Von vornherein gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen aufgebaut.

Bei festgestellten Verstößen müssen die Anbieter die zu viel erhaltenen Gelder zurückzahlen. Außerdem drohen Bußgelder. Durch die Prüfungen soll geklärt werden, ob die Versorger etwa über eine Erhöhung ihrer Arbeitspreise eine höhere staatliche Ausgleichszahlung beantragten und erhielten, obwohl es für diese Preiserhöhung „keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt“, wie das Kartellamt betonte.

(afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion