Linke fordert deutlich mehr Mindestlohn-Kontrollen

Seit Einführung der Lohnuntergrenze 2015 sei die Anzahl der überprüften Arbeitgeber zwar gestiegen - "dennoch werden nicht einmal zwei Prozent aller Betriebe kontrolliert", kritisiert die Linke.
Titelbild
Kellner im Restaurant.Foto: Justin Sullivan/Getty Images
Epoch Times5. Mai 2019

Die Linke im Bundestag fordert deutlich mehr Kontrollen im Mindestlohn-Bereich. Seit Einführung der Lohnuntergrenze 2015 sei die Anzahl der überprüften Arbeitgeber zwar gestiegen – „dennoch werden nicht einmal zwei Prozent aller Betriebe kontrolliert“, wie die Vize-Fraktionsvorsitzende Susanne Ferschl am Sonntag gegenüber AFP kritisierte. Die Zahl der Verfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich demnach von 2015 bis 2018 verdreifacht.

Ferschl fragte die Bundesregierung nach den Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern seit 2015. Die Zahl der überprüften Arbeitgeber stieg demnach bis 2018 um fast 23 Prozent auf rund 53.500. Zuständig für die Kontrollen ist die Zoll-Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK). Die besetzten Stellen erhöhten sich in dem Zeitraum bundesweit von rund 6.100 auf 6.600.

Überprüft wurden im vergangenen Jahr demnach aber nur 1,7 Prozent aller Betriebe. Ein Schwerpunkt liegt bei Hotels und Gaststätten. Nach Auskunft der Regierung gibt es in der Branche besonders viele Verfahren.

Im vergangenen Jahr etwa führten bundesweit rund 14.900 Schwerpunktkontrollen zu 2.300 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 1.160 Strafverfahren. Im Hotel- und Gaststättengewerbe wurden bei rund 1.500 Prüfungen 915 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 370 Strafverfahren eingeleitet. „Das ist eine Quote von 84 Prozent“, rechnete Ferschl vor.

„Offensichtlich haben einige Arbeitgeber jegliche Wertvorstellung von fairer Bezahlung über Bord geworfen“, sagte die Linken-Politikerin AFP. Anders sei „dieser Lohnraub“ nicht zu erklären. Nötig seien „unbedingt“ mehr Kontrollen im Mindestlohnbereich.

Die Linke fordere aber auch ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften, sagte Ferschl weiter. Denn „gerade Beschäftigte mit Befristung, im Minijob oder ohne Betriebsrat haben oft keine Wahl, als den Betrug stillschweigend hinzunehmen“. (afp)



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