Mindeststeuer: Berlin hofft auf 910 Millionen Euro im Jahr 2026

Kanzler Scholz hat sie als Finanzminister mitverhandelt, jetzt muss sein Nachfolger die Steuerreform für große Unternehmen über die Ziellinie bringen. Das könnte knappe Kassen etwas füllen.
Für Deutschland rechnet das Finanzministerium mit Steuermehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich - erst ab dem zweiten Jahr nach Einführung der Mindeststeuer.
Für Deutschland rechnet das Finanzministerium mit Steuermehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich - erst ab dem zweiten Jahr nach Einführung der Mindeststeuer.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times11. Juli 2023

Die geplante Mindestbesteuerung für große Unternehmen soll dem Staat ab 2026 jährlich mehrere Hundert Millionen Euro einbringen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Christian Lindner hervor, der dpa vorliegt.

Die Mindeststeuer soll verhindern, dass große Konzerne ihre Gewinne in Steueroasen verschieben. „Gewinne in Deutschland zu machen und dann irgendwo anders fast keine Steuern zu zahlen – dieses Geschäftsmodell kommt zum Ende“, sagte der FDP-Politiker Lindner.

Konzerne, die auf unserem Markt Gewinne erzielen, müssen sich auch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen.“

Regelungen der Mindestbesteuerung

Die Mindestbesteuerung ist einer von zwei Teilen einer globalen Reform der Unternehmenssteuern, der sich 138 Staaten angeschlossen haben. Künftig müssen demnach alle international agierenden Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Darunter fallen früheren Angaben zufolge 600 bis 800 deutsche Firmen.

Die Regelung ist unabhängig davon, wo die Gewinne entstehen. Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält das Recht, Gewinne aus einer Steueroase mit 10 Prozent nachzuversteuern. Damit soll sichergestellt werden, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung von 15 Prozent unterliegen.

Zugleich soll die sogenannte Lizenzschranke abgeschafft werden. Diese sollte bisher verhindern, dass Großkonzernen Lizenzen oder Patente an Tochterfirmen in Steueroasen verkaufen und von diesen dann für hohe Gebühren zurückmieten. Aus Sicht des Finanzministeriums ist diese Schranke künftig nicht mehr nötig.

Gesetz noch im Entwurfsstadium

Das Gesetz ist von Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch nicht beschlossen, sondern noch im Entwurfsstadium. Deutschland sei aber verpflichtet, die Richtlinie der EU umzusetzen, hieß es im Finanzministerium. Es werde jedoch darauf geachtet, dass das mit möglichst wenig Aufwand für die Unternehmen geschehe.

Der Verband der chemischen Industrie warnte vor einem enormen Zusatzaufwand für die Konzerne. „Es darf kein Bürokratiemonster entstehen – sonst drohen weitere Standortnachteile gegenüber den USA und China.“ Als Folge könnten weitere Investitionen aus Deutschland abfließen. Der Gesetzentwurf zeige schon richtige Ansätze, ein Risiko sei jedoch, dass sich die USA bisher nicht beteiligten.

Für Deutschland rechnet das Finanzministerium mit Steuermehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich – allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach Einführung der Mindeststeuer.

Im ersten Jahr, also 2025, könnten noch Kosten von rund 50 Millionen Euro entstehen. Im Jahr 2026 sollen dann rund 910 Millionen in die Staatskassen fließen, 2027 rund 535 Millionen und 2028 rund 285 Millionen.

Warten auf die Neuregelung für Digitalkonzerne

Der zweite Teil der internationalen Steuerreform, eine Neuregelung für große Digitalkonzerne, lässt derweil noch auf sich warten. Hier gebe es weiterhin Verhandlungen auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, hieß es im Finanzministerium.

Digitalkonzerne können etwa durch Internetverkäufe oder Einnahmen durch Werbeklicks auch in Staaten extrem hohe Gewinne machen können, in denen sie keine Niederlassung haben. Nach der bisherigen Gesetzgebung werden hier dann kaum Steuern fällig. Nun soll geregelt werden, dass die Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie auch die Gewinne erwirtschaften. (dpa/red)



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