Schäuble: Autobahnen werden nicht verkauft, Beteiligung privater Geldgeber möglich

Autobahnen sollen weiter in Staatshand bleiben, im Gegensatz zu Flughäfen. Daran will Finanzminister Schäuble nicht rütteln - an der geplanten Straßen-Aktiengesellschaft sollen sich aber auch private Geldgeber beteiligen können.
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Wegen eines Unfalls stehen Fahrzeuge auf der A10 bei Berlin im Stau.Foto: Jörg Carstensen/dpa
Epoch Times15. November 2016

Das Autobahnnetz steht auch künftig nicht zum Verkauf an private Investoren. Das hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Referentenentwurf zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Oktober klar gestellt.

Demnach soll in der entsprechenden Änderung des Grundgesetzes festgeschrieben werden, dass der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs bleibt. „Das Eigentum ist unveräußerlich“, heißt es in dem Entwurf, zu dem sich die Ressorts bis Freitag äußern sollen.

Schäuble hatte den Ländern im Gegenzug für die zusätzlichen Milliarden im künftigen Finanzausgleich die Zustimmung zu einer Verkehrsinfrastruktur-Gesellschaft abgerungen. Die Verantwortung für Aufgaben und Finanzierung soll künftig allein beim Bund liegen und in einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert sein.

Private Investoren können Anteilseigner werden

Der Bund will sich nach den Vorstellungen Schäubles zumindest die Möglichkeit erhalten, private Investoren auch als Anteilseigner der Aktiengesellschaft zu gewinnen und nicht nur als Projektpartner.

Diese bekämen quasi eine Art Konzession für Planung, Bau und Betrieb. Dies war zuletzt auf Kritik auch aus der Koalition gestoßen. Genutzt wird die Grundgesetzänderung auch, um nach Jahrzehnten das Wort „Reichsautobahnen“ aus dem Artikel 90 zu streichen.

Im Länderfinanzausgleich ist im Punkt „B.) Maßnahmen für die Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat“ verankert:

Infrastrukturgesellschaft Verkehr: Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Fokus auf Bundesautobahnen und Übernahme in die Bundesverwaltung (übrige Bundesfernstraßen opt out). Es soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingesetzt und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dazu entsprechende Ermächtigungen in Art. 90 GG. Eckpunkte für die Ausgestaltung sind festzulegen (u.a. Zeitplan, Regelungen in der Übergangsphase, Übergang von Personal-, Pensions- und Sachmitteln). Dabei sollen die Interessen der Beschäftigten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort beachtet werden. Die Personalvertretungen werden eingebunden.“

Bundesrechnungshof ist skeptisch

Der Bundesrechnungshof beurteilt die Pläne für die Straßengesellschaft skeptisch. „Eines steht jetzt schon fest: Privates Kapital darf nur dann eingebunden werden, wenn es für den Bund wirtschaftlich ist und den Steuerzahler nicht belastet“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. Ob unter den Voraussetzungen Renditeerwartungen der Privatwirtschaft immer erreicht werden könnten, sei zu bezweifeln.

Für die Vereinbarungen von Bund und Ländern vom Oktober sind mehrere Änderungen des Grundgesetzes nötig. An diesem Donnerstag beraten erneut Spitzenvertreter von Bund und Ländern darüber. Der Gesetzentwurf soll möglichst im Dezember vom Kabinett beschlossen und vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet werden. Die einzelnen Gesetze sollen noch folgen. (dpa)

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