Spanne bei Mindestlohn in der EU zwischen 332 und 2.257 Euro

Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für die geplante Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober von dann 10,45 auf 12 Euro.
Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für die geplante Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober von dann 10,45 auf 12 Euro.Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times23. Februar 2022

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In der Europäischen Union gelten in 21 der 27 Staaten derzeit Mindestlöhne – die Spanne ist dabei breit und beträgt zwischen 332 Euro und 2.257 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, liegt Deutschland aktuell mit einer Lohnuntergrenze von 1.621 Euro im oberen Feld, höhere Mindestlöhne als hierzulande werden in Luxemburg, Irland, den Niederlanden und Belgien gezahlt.

Das Bundesamt veröffentlichte Zahlen, die für das erste Halbjahr dieses Jahres gelten. Demnach ist in 19 der 21 EU-Staaten mit einem Mindestlohn diese Untergrenze derzeit höher als im Vorjahreszeitraum, darunter auch in Deutschland.

Besonders die osteuropäischen Staaten holten auf. In Ungarn ist der Mindestlohn derzeit rund 22 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum, in Litauen beträgt das Plus 14 Prozent, in Tschechien 13 Prozent. Am unteren Ende der Skala stehen indes weiterhin die östlichen Länder Bulgarien (332 Euro), Lettland (500 Euro) und Rumänien (515 Euro).

In Deutschland gilt seit dem Jahresbeginn ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,82 Euro. Damit erreicht der Lohn gegenwärtig 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes (Median) aller Vollzeitbeschäftigten.

Der Mindestlohn soll zunächst ab 1. Juli auf 10,45 Euro steigen. Ab 1. Oktober sind dann zwölf Euro pro Stunde geplant, diese einmalige Anhebung durch die Regierung soll am Vormittag vom Kabinett beschlossen werden.

Die Arbeitgeber fordern hingegen ein späteres Inkrafttreten der geplanten Erhöhung, Übergangsfristen sowie Respekt vor bestehenden Tarifverträgen. Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, kritisierte Anfang der Woche, „dass ein Staatslohn ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Wirtschafts- und Arbeitsordnung ist“. Bereits zum Jahreswechsel hatte BDA-Präsident Rainer Dulger gesagt: „So wie es im Moment von der Bundesregierung beabsichtigt wird, halte ich es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie.“ (afp/dpa/dl)



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