Bericht: Arbeitsagenturen liegen bei Sperrzeiten häufig falsch

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Bundesagentur für ArbeitFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. September 2017

Erwerbslose haben offenbar gute Chancen, sich erfolgreich gegen Sperrzeiten beim Bezug ihres Arbeitslosengeldes zu wehren, welche die Arbeitsagenturen wegen angeblichen Fehlverhaltens verhängen. Nahezu die Hälfte der beanstandeten Sperrzeiten erwies sich in den vergangenen zwei Jahren als unrechtmäßig oder fehlerhaft, schreibt die „Saarbrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe) unter Berufung auf Daten der Bundesregierung. Nach dem Sozialgesetzbuch können auch Bezieher von Arbeitslosengeld I vorübergehend ihren Leistungsanspruch verlieren, wenn sie gegen bestimmte Auflagen verstoßen.

Dazu gehören Meldeversäumnisse oder die Ablehnung einer Arbeitsstelle. Gegen die Verhängung einer Sperrzeit können Betroffene Widerspruch bei den Arbeitsagenturen einlegen. 2015 musste dort über rund 53.000 solcher Fälle entschieden werden. 2016 waren es schon 58.000. Ergebnis: Nahezu die Hälfte der eingelegten Widersprüche war komplett oder teilweise erfolgreich. Die Quote lag 2015 bei 43 Prozent und 2016 bei 44 Prozent. Bei den zurückgewiesenen Widersprüchen, die vor den Sozialgerichten landen, sind die Erfolgsaussichten für die Betroffenen ähnlich gut: 41 Prozent der Sperrzeiten, über die 2016 gerichtlich entschieden wurde, erwiesen sich als nicht haltbar. 2015 verhängten die Arbeitsagenturen insgesamt knapp 719.000 Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Ein Jahr später waren es fast 770.000. „Offenbar werden die Arbeitsagenturen restriktiver“, kritisierte Linken-Chefin Katja Kipping, die die Daten abgefragt hatte. Damit würden „Menschen drangsaliert, die unverschuldet ihre Arbeit verloren haben“, so die Linken-Politikerin. (dts)



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