Beschäftigungspflicht: Behindertenbeauftragter fordert mehr Jobs für Schwerbehinderte

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Die besondere Herzlichkeit der behinderten Mitarbeiter kommt einem Hotel zugute.Foto: Christina Schächter
Epoch Times26. März 2019

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, zieht genau zehn Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland eine kritische Bilanz. Für die Umsetzung der Konvention würde er Deutschland die Note „befriedigend bis ausreichend“ geben, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagausgaben). „Wir haben einige Etappen auf dem Weg zu einer Gesellschaft zurückgelegt, in der es normal ist, verschieden zu sein. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel“, fügt er hinzu.

Als Beispiel nannte Dusel den Arbeitsmarkt. „Wir haben mittlerweile mehr als 1,2 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Es waren noch nie so viele“, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Er ergänzte allerdings: „Menschen mit Behinderungen sind aber noch immer deutlich länger und häufiger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen.“

Beschäftigungspflicht

Dusel verwies darauf, dass es in Deutschland eine Beschäftigungspflicht gebe. Jeder Arbeitgeber, in dessen Betrieb es mehr als 20 Arbeitsplätze gebe, müsse fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit Menschen mit schweren Behinderungen besetzen. Tue er dies nicht, müsse er eine Ausgleichsabgabe zahlen. „Ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber hat aber keinen einzigen Menschen mit Behinderung eingestellt. Das ist inakzeptabel“, kritisierte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

In der Konsequenz fordert Dusel schärfere Regeln für die Integration in den Arbeitsmarkt. „Wir sollten noch einmal den Dialog mit den Arbeitgebern verstärken“, sagt er. „Wenn dieser erfolglos bleibt, sollte die Ausgleichsabgabe für diejenigen Arbeitgeber mindestens verdoppelt werden, die weiterhin keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen.“ (dts)



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