Bundesregierung will Carsharing fördern

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DriveNow und Car2GoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. November 2016

Die Bundesregierung will Carsharing in deutschen Städten fördern. Künftig soll es im öffentlichen Raum mehr Parkplätze nur für Carsharing-Anbieter geben, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett verabschiedet werden, er befindet sich inzwischen in der Ressortabstimmung.

Konkret will das Bundesverkehrsministerium den Ländern ermöglichen, sogenannte „Bevorrechtigungen“ für Carsharing-Fahrzeuge und deren Anbieter einzuführen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dazu den Funke-Zeitungen: „Ziel ist es, den Ländern die Möglichkeit zu geben, Sonderparkplätze oder kostenfreies Parken für Carsharing-Fahrzeuge einzurichten.“ Man fördere die Mobilität der Zukunft. „Wir unterstützen diese neue Form der Mobilität mit einem eigenen Gesetz“, begründete Dobrindt das Vorhaben. Das Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten und zum 1. Juli 2021 von den Ministerien für Verkehr, Wirtschaft und Umwelt evaluiert werden. Derzeit befinden sich laut Bundesverband CarSharing nahezu alle Carsharing-Stationen auf angemieteten Flächen in privatem Besitz. Im Gesetzentwurf heißt es: Bisher gebe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlagen, die eine Parkvorberechtigung und Möglichkeit zur Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sowie eine erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Förderung des Carsharings ermöglichen. Länder und Kommunen hätten aber großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien aus nicht ordnungsrechtlichen Gründen. Die künftigen Sonderparkplätze sollen in Auswahlverfahren jeweils für maximal fünf Jahre an Carsharing-Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis sei eine Verlängerung oder Neuerteilung nur nach einem erneuten Auswahlverfahren möglich. Das Gesetz benennt auch klare Kriterien, die ein Carsharing-Anbieter für die Auswahlverfahren zu erfüllen hat: So müssen Buchung, Abholung und Rückgabe von Autos an 24 Stunden täglich möglich sein. Auch sollen Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde erlaubt sein, der Stundentarif darf allerdings nicht 20 Prozent des Tagespreises überschreiten. Die Privilegierung der Carsharing-Fahrzeuge diene dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung sowie der Linderung der Lärmemissionen, der Entwurf. (dts)



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