Einigung: Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen

In Deutschland legen die Bundesländer den Rahmen und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest, nicht aber die Programminhalte. Nun soll es eine Reform des Rundfunkauftrags geben.
Es tut sich etwas: Bei der Reform der Öffentlich-Rechtlichen ist es zu einer Einigung gekommen.
Es tut sich etwas: Bei der Reform der Öffentlich-Rechtlichen ist es zu einer Einigung gekommen.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times2. Juni 2022

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Die Länder-Rundfunkkommission hat bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags einen wichtigen Zwischenschritt erreicht.

„Wir haben uns auf Änderungen im 3. Medienstaatsvertrag geeinigt“, sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin, Heike Raab, der Deutschen Presse-Agentur. Am Donnerstag werde der Vorschlag den Ministerpräsidenten bei ihrer Sitzung vorgelegt. Wenn diese zustimmen sollten, werden in einem weiteren Schritt die Länderparlamente in die Pläne einbezogen.

Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Diese legen den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Es geht dabei nicht um konkrete Programminhalte. Das liegt in der Hand der Sender selbst – mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Bei dem Auftrag geht es etwa darum, was Sender für die Öffentlichkeit übergeordnet leisten und anbieten sollen und welche Aufgaben Gremien in den Sendern haben. Bei der jetzigen Reform geht es auch nicht um den Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro, den Haushalte für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen.

Raab: Profil der Öffentlich-Rechtlichen „geschärft“

Zu den Inhalten der Einigung in der Länderkommission sagte Raab: „Das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch die Reform geschärft.“ Ein wichtiger Diskussionspunkt war vorab die Frage, welchen Stellenwert die Unterhaltung im Programm der Sender haben soll. Die SPD-Politikerin sagte: „Unterhaltung bleibt ein wichtiger Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sender, muss aber dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen.“

Zudem werden mit der Reform den Angaben zufolge die Gremien in den Sendern gestärkt. Raab sagte auch: „Die Flexibilisierung soll ermöglichen, dass sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf geänderte Mediennutzung und digitale Transformation besser einstellen kann.“ (dpa/red)



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