Erbschaftsteuerreform: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Diejenigen Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, sollen steuerrechtlich begünstigt werden.
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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. Juli 2016

Im Streit um die Erbschaftsteuerreform hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Das beschloss die Länderkammer am Freitag in Berlin. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Firmenerben weiter von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit bleiben, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Ab einem begünstigten Vermögen von 26 Millionen Euro pro Erwerber ist eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder alternativ ein Verschonungsabschlagsmodell vorgesehen.

Diejenigen Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, sollen steuerrechtlich begünstigt werden. Die Finanzminister der Länder hatten die Reform mit den Stimmen von SPD und Grünen bei einer Sondersitzung in der vergangenen Woche abgelehnt. Sie begünstigt aus ihrer Sicht die Wirtschaft zu stark.

(dts Nachrichtenagentur)



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