Milliardenstrafe droht: BMW, Daimler, VW haben sich illegal abgesprochen

BMW, Daimler und VW droht eine Milliardenstrafe. Die Autokonzerne haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen.
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Das Logo des Autoherstellers BMW ist an einer Autofelge angebracht.Foto: Monika Skolimowska/Illustration/dpa
Epoch Times5. April 2019

Den Autobauern BMW, Daimler und Volkswagen drohen wegen mutmaßlich illegaler Absprachen bei der Abgastechnik empfindliche Bußgelder. Die EU-Kommission habe „Anlass zur Sorge“, dass die drei Konzerne gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag in Brüssel. Die Behörde verschickte demnach Schreiben mit ihren Beschwerdepunkten an alle drei Unternehmen – die Autobauer können nun zunächst dazu Stellung nehmen.

Die Kommission sei der „vorläufigen Ansicht“, dass sich BMW, Daimler und VW an „systematischen Absprachen beteiligten“, teilte die EU-Kommission mit. Es geht dabei um Absprachen zwischen 2006 und 2014 bei Systemen der Abgasreinigung. Die Konzerne sollen sich darauf verständigt haben, „den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin- Pkw einzuschränken“, erläuterte die EU-Behörde.

Konkret geht es etwa um Absprachen zur Größe von Harnstoff-Tanks für Stickoxid-Katalysatoren in Dieselautos. Auch Dosierstrategien und Reichweiten pro Tankfüllung sollen abgesprochen worden sein. Außerdem sollen die Hersteller vereinbart haben, keine Partikelfilter gegen Feinstaub in Benzinautos einzubauen.

Laut Kommission geht es nicht um Preisabsprachen oder eine Marktaufteilung. Gleichwohl könnte das Verhalten der Autobauer darauf abgezielt haben, den „Innovationswettbewerb bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen einzuschränken“ und Verbrauchern damit die Möglichkeit zu verwehren, „umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen“.

Die EU-Kommission hatte im September eine eingehende Untersuchung eingeleitet, die Beschwerdebriefe sind Teil dieses Prozesses. Die Autobauer dürfen nun die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen. Sollte die Kommission letztlich zu der Überzeugung gelangen, dass das Wettbewerbsrecht verletzt wurde, kann sie den Firmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes auferlegen.

Eine Daimler-Sprecherin erklärte, der Autobauer habe „Kenntnis über den Erlass der Beschwerdepunkte“. Allerdings erwarte das Unternehmen in dieser Sache „kein Bußgeld“, denn Daimler habe „frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert“. Mit Verweis auf das laufende Verfahren wollte sich Daimler darüber hinaus nicht äußern.

Volkswagen bestätigte den Erhalt des Schreibens. VW werde die Beschwerdepunkte nun prüfen und sich nach Auswertung der Untersuchungsakte äußern. Ein Sprecher verwies darauf, dass die Kommission „grundsätzlich“ Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen anerkenne. Zu den Vorwürfen hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen gebe es zudem keine Verbindung.

Auch BMW erklärte, der Autobauer werde die Beschwerdepunkte prüfen und dann „Stellung nehmen“. Gleichwohl sehe BMW in dem Verfahren den „Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen“. Im Kern sei es um die „Verbesserung von Technologien zur Abgasnachbehandlung“ gegangen. Die Gespräche seien außerdem industrieweit bekannt gewesen und es habe sich nicht um Geheimabsprachen gehandelt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sprach indes von einem „weiteren Schlag ins Gesicht der Verbraucher“. Führende Hersteller der deutschen Autoindustrie hätten Kunden die „bestmögliche Technologie vorenthalten“, kritisierte vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Die Kartellabsprachen schaden Verbrauchern, der Umwelt und letztendlich auch den Herstellern.“ (afp)



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