GroKo prüft Wiedereinführung der Meisterpflicht

Die Große Koalition will die Meisterpflicht in einigen Handwerksberufen wieder einführen. Mit der Handwerksreform von 2004 war die Zahl der Berufe mit Meisterpflicht von 94 auf 41 reduziert worden.
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Das Handwerk profitiert von der starken wirtschaflichen Situation im ganzen Land - es soll noch einmal neu über den Meisterbrief nachgedacht werden.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times30. März 2018

Die Große Koalition will die Meisterpflicht in einigen Handwerksberufen wieder einführen – etwa bei den Fliesenlegern. „Wir werden uns vor allem Bereiche anschauen, wo es zu offensichtlichen Fehlentwicklungen gekommen ist“, sagte Carsten Linnemann (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Wir haben heute in Deutschland sechs Mal so viele Fliesenleger wie 2004. Aber die Ausbildung ist eingebrochen und um rund ein Drittel zurückgegangen.“

Unterstützung für die Pläne kommt von der SPD. „Ich bin offen, die Wiedereinführung der Meisterpflicht für das Fliesenlegerhandwerk anzugehen“, sagte Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, dem RND.

„Sinkende Qualität, häufige Scheinselbstständigkeit und fehlende Ausbildungsplätze sprechen dafür.“ Die Kunden müssten sichergehen können, dass ihr Auftrag von einer echten gut ausgebildeten Fachkraft ausgeführt werde.

„Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sollte einen Vorschlag erarbeiten, wie man die Handwerksordnung ändern kann, ohne vor dem Bundesverfassungsgericht und bei der Europäischen Kommission zu scheitern“, forderte Bartol.

Mit der Handwerksreform von 2004 war die Zahl der Berufe mit Meisterpflicht von 94 auf 41 reduziert worden. 53 Handwerke sind damit zulassungsfrei, allerdings wird zur Ausbildung in diesen Bereichen unverändert der Meisterbrief verlangt.

Handwerksbetriebe/Handwerke mit Meisterpflicht

In der Handwerksordnung Anlage A des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks sind die Gewerke verzeichnet, die eine Meisterpflicht haben. Das sind folgende 41 Gewerke, wie sie im „Gründerblatt.de“ aufgeführt werden:

1. Maurer und Betonbauer

2. Ofen- und Luftheizungsbauer

3. Zimmerer

4. Dachdecker

5. Straßenbauer

6. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

7. Brunnenbauer

8. Steinmetzen und Steinbildhauer

9. Stukkateure

10. Maler und Lackierer

11. Gerüstbauer

12. Schornsteinfeger

13. Metallbauer

14. Chirurgiemechaniker

15. Karosserie- und Fahrzeugbauer

16. Feinwerkmechaniker

17. Zweiradmechaniker

18. Kälteanlagenbauer

19. Informationstechniker

20. Kraftfahrzeugtechniker

21. Landmaschinenmechaniker

22. Büchsenmacher

23. Klempner

24. Installateur und Heizungsbauer

25. Elektrotechniker

26. Elektromaschinenbauer

27. Tischler

28. Boots- und Schiffbauer

29. Seiler

30. Bäcker

31. Konditoren

32. Fleischer

33. Augenoptiker

34. Hörgeräteakustiker

35. Orthopädietechniker

36. Orthopädieschuhmacher

37. Zahntechniker

38. Friseure

39. Glaser

40. Glasbläser und Glasapparatebauer

41. Vulkaniseure und Reifenmechaniker

Handwerksbetriebe/Handwerke ohne Meisterpflicht

In Anlage B der Handwerksordnung stehen diejenigen Gewerke, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2). Über diese soll neu nachgedacht werden.

1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

2. Betonstein- und Terrazzohersteller

3. Estrichleger

4. Behälter- und Apparatebauer

5. Uhrmacher

6. Graveure

7. Metallbildner

8. Galvaniseure

9. Metall- und Glockengießer

10. Schneidwerkzeugmechaniker

11. Gold- und Silberschmiede

12. Parkettleger

13. Rollladen- und Jalousiebauer

14. Modellbauer

15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher

16. Holzbildhauer

17. Böttcher

18. Korbmacher

19. Damen- und Herrenschneider

20. Sticker

21. Modisten

22. Weber

23. Segelmacher

24. Kürschner

25. Schuhmacher

26. Sattler und Feintäschner

27. Raumausstatter

28. Müller

29. Brauer und Mälzer

30. Weinküfer

31. Textilreiniger

32. Wachszieher

33. Gebäudereiniger

34. Glasveredler

35. Feinoptiker

36. Glas- und Porzellanmaler

37. Edelsteinschleifer und -graveure

38. Fotografen

39. Buchbinder

40. Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker

41. Siebdrucker

42. Flexografen

43. Keramiker

44. Orgel- und Harmoniumbauer

45. Klavier- und Cembalobauer

46. Handzuginstrumentenmacher

47. Geigenbauer

48. Bogenmacher

49. Metallblasinstrumentenmacher

50. Holzblasinstrumentenmacher

51. Zupfinstrumentenmacher

52. Vergolder

53. Schilder- und Lichtreklamehersteller

Weiterhin gibt es „Handwerksähnliche Gewerbe“ ohne Meisterpflicht.

1. Eisenflechter

2. Bautentrocknungsgewerbe

3. Bodenleger

4. Asphaltierer (ohne Straßenbau)

5. Fuger (im Hochbau)

6. Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)

7. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)

8. Betonbohrer und -schneider

9. Theater- und Ausstattungsmaler

10. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung

11. Metallschleifer und Metallpolierer

12. Metallsägen-Schärfer

13. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)

14. Fahrzeugverwerter

15. Rohr- und Kanalreiniger

16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)

17. Holzschuhmacher

18. Holzblockmacher

19. Daubenhauer

20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)

21. Muldenhauer

22. Holzreifenmacher

23. Holzschindelmacher

24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)

25. Bürsten- und Pinselmacher

26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung

27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)

28. Fleckteppichhersteller

29. Klöppler

30. Theaterkostümnäher

31. Plisseebrenner

32. Posamentierer

33. Stoffmaler

34. Stricker

35. Textil-Handdrucker

36. Kunststopfer

37. Änderungsschneider

38. Handschuhmacher

39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen

40. Gerber

41. Innerei-Fleischer (Kuttler)

42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)

43. Fleischzerleger, Ausbeiner

44. Appreteure, Dekateure

45. Schnellreiniger

46. Teppichreiniger

47. Getränkeleitungsreiniger

48. Kosmetiker

49. Maskenbildner

50. Bestattungsgewerbe

51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)

52. Klavierstimmer

53. Theaterplastiker

54. Requisiteure

55. Schirmmacher

56. Steindrucker

57. Schlagzeugmacher

(dts/ks)



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